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„Stichprobenhafte“ Überprüfungen

Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer startet auch in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gelten neue Regeln bei der Einreise. Reisende müssen nachweisen können, dass sie getestet, genesen oder gegen das Coronavirus geimpft sind.

„Corona-Testzentrum“ steht auf einem Schild am Stuttgarter Flughafen.
Flugreisende müssen vor der Einreise nach Baden-Württemberg den Nachweis vorzeigen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zum Ende der Sommerferien zu verhindern, gilt ab heute eine verschärfte Testpflicht für Reiserückkehrer auch an den Grenzen zum Südwesten.. Alle Menschen ab zwölf Jahren müssen bei ihrer Einreise auch auf baden-württembergisches Gebiet nachweisen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist. Mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis.

Eine solche Vorgabe gibt es bisher schon für alle Flugpassagiere. Künftig gilt dies für alle Verkehrsmittel, also auch bei Einreisen per Auto oder Bahn.

Bei einem Aufenthalt in Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten ist ein Testnachweis Pflicht. Nachweise als Genesener oder Geimpfter reichen in diesem Fall nicht.

Grenzkontrollen bei Autos nicht vorgesehen

Generell muss man den jeweiligen Nachweis bei der Einreise dabei haben und bei „stichprobenhaften“ Überprüfungen durch die Behörden vorlegen. Flugreisende müssen der Airline den Nachweis schon vor dem Start zeigen, in grenzüberschreitenden Zügen soll es auch während der Fahrt möglich sein.

Direkte Grenzkontrollen aller einreisenden Autos sind nicht vorgesehen - man soll aber zumindest mit Überprüfungen rechnen müssen.

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