Aileen Dilek lebt in Maximiliansau und arbeitet in Karlsruhe. Eigentlich hat sie sich längst daran gewöhnt, dass in beiden Bundesländern oft unterschiedliche Corona-Regeln gelten.
Doch so groß wie im Moment war die Verwirrung schon lange nicht mehr. „Ich bin vollständig geimpft und weiß gar nicht mehr, wo ich wann und für was einen Test brauche“, gibt die Vertriebsmitarbeiterin zu.
Auf den ersten Blick greifen dies- und jenseits des Rheins die gleichen Regeln: Für einen Restaurantbesuch zum Beispiel gilt sowohl in Baden als auch in der Pfalz die 2G-plus-Regelung.
Die besagt: Wer sich im Innenraum eines Cafés, einer Sportstätte oder eines Museums aufhalten möchte, muss geimpft oder genesen sein und muss einen negativen Schnelltest vorweisen. Der Teufel aber steckt im Detail.
Corona-Regeln: Unterschiede gibt es vor allem bei den Ausnahmen
Bei den Ausnahmen nämlich gibt es einen entscheidenden Unterschied. Sowohl in der Pfalz auch als in Baden sind Geboosterte von der Testpflicht befreit.
In Baden-Württemberg aber brauchen auch die keinen Testnachweis, die seit mehr als 14 Tagen, aber seit weniger als sechs Monaten einen vollständigen Impfschutz haben. Liegt die Impfung nicht länger als ein halbes Jahr zurück, dürfen in Karlsruhe auch noch nicht geboosterte Personen testfrei erscheinen. In Landau dagegen darf nur der ohne Test kommen, der schon eine dritte Impfung hat.
Während ungeboosterte, aber geimpfte Badener zur zünftigen Pfalz-Einkehr also noch einen Test brauchen, können ungeboosterte, aber geimpfte Pfälzer auf der badischen Rheinseite testfrei speisen. Oder im Fitness-Studio schwitzen. Oder im Spaßbad planschen.
Aileen Dilek können die Details inzwischen egal sein. Seit Freitag ist auch sie geboostert. Trotzdem kritisiert die 51-Jährige, dass die Regeln immer komplizierter werden. „Gerade als Pendler muss man sich da richtig einarbeiten.“
Gesundheitsminister beraten über Wegfall der Corona-Testpflicht für Geboosterte
Immerhin könnte die Testpflicht für Geboosterte bald ganz entfallen. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) soll an diesem Dienstag über ein bundeseinheitliches Ende der Corona-Testpflicht für dreimal Geimpfte beraten.
Denn das gibt es bislang noch nicht in allen Bundesländern. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) werde seinen Kollegen aus den Bundesländern dazu einen Vorschlag vorlegen, sagte ein Sprecher seines Ministeriums.
Der GMK-Vorsitzende Klaus Holetschek (CSU) sagte der „Bild am Sonntag“, ein Wegfall der Testpflicht sei „nicht nur medizinisch sinnvoll, sondern liefert auch einen zusätzlichen Impfanreiz“.
Kann Baden-Württemberg seine weitergehenden Ausnahmen behalten?
Sollten sich die Gesundheitsminister auf das Ende der Testpflicht für Geboosterte in ganz Deutschland einigen, wird sich für Pfälzer und Baden-Württemberger mit Dritt-Impfung nichts ändern.
Die Frage ist allerdings, ob die deutschlandweit ziemlich einmaligen Ausnahmeregelungen für die zweifach Geimpften in Baden-Württmberg dann auch kassiert werden.
Ein Sprecher des Gesundheits- und Sozialministeriums wollte sich dazu am Tag vor dem Treffen der Gesundheitsminister nicht äußern. „Wir müssen zunächst die Gespräche morgen abwarten. Erst danach kann die Landesregierung überlegen, wie die Beschlüsse konkret für Baden-Württemberg umzusetzen sind“, hieß es in der Antwort aus Stuttgart.