Seit Samstag gelten in Baden-Württemberg Ausgangsbeschränkungen. Wer in der Nacht zwischen 20 und 5 Uhr unterwegs ist, muss einen von mehreren klar definierten „triftigen Gründen“ vorweisen können. Doch was gilt für Übernachtungen bei Freunden und Verwandten?
Private Treffen sind weiterhin erlaubt, sofern maximal fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten teilnehmen. Die Corona-Verordnung nennt aktuell keine zeitlichen Grenzen für solche Treffen. Ob sie also tagsüber oder nachts stattfinden, ist zunächst einmal egal.