Ein bisschen sehen sie aus wie Kaffeefilter im Gesicht, und doch sind die FFP2-Masken zu einem der wichtigsten Instrumente im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus und seiner Varianten geworden.
Denn die Masken (FFP steht für das Englische „Filtering Face Piece“) können im Gegensatz zu den OP-Masken deutlich wirksamer Partikel, Tröpfchen und Aerosole aus der Atemluft herausfiltern.
Nicht wenige haben dies bloß als eine Empfehlung aufgefasst. Doch das „Sollen“ kommt dem „Müssen“ sehr nahe, wie das Sozialministerium am Donnerstag klarstellte. Unser Redaktionsmitglied Erika Becker hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Was bedeutet die „Soll“-Regelung bei der FFP2-Maskenpflicht?
Damit wird geregelt, dass in Innenräumen mit Maskenpflicht „grundsätzlich eine FFP2-Maske oder ein vergleichbarer Standard zu tragen ist“, wie das Sozialministerium in Stuttgart am Donnerstag klarstellt. Allerdings sind – im Gegensatz zu einer unabdingbaren Muss-Vorschrift – „ in begründeten Einzelfällen Ausnahmen vom Grundsatz des Tragens einer FFP2-Maske in Innenräumen zulässig“: „Aufgrund der kurzfristigen Änderung der Regelung fallen hierunter insbesondere Beschaffungsprobleme sowie generell auch medizinische Gründe, wonach FFP2-Masken nicht getragen werden können.“
Uwe Lahl, Amtschef im Sozialministerium, ergänzt im SWR: „Wir können nicht erwarten, dass jeder diese Pflicht sozusagen von heute auf morgen umsetzen kann, deswegen geben wir ein paar Tage Dispens, aber spätestens in der nächsten Woche wird man dann eher von ,muss’ reden.“
In der nächsten Verordnung, kündigt Lahl an, werde aus dem „Soll mit Sicherheit ein Muss“ werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Regelung ausgenommen, für sie gelten weiterhin wahlweise auch OP-Masken.
Warum diese Beschränkung?
Amtschef Lahl begründet die Maßnahme mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, wonach diese Masken eine „hervorragende Schutzwirkung“ haben, um die Infektionsausbreitung zu reduzieren. Anfang Dezember untermauerte eine Studie des Max-Planck-Instituts in Göttingen, dass FFP2- oder KN95-Masken infektiöse Partikel besonders wirkungsvoll aus der Atemluft filtern. Die Analyse der Forscher zeigte, dass dicht abschließende FFP2-Masken im Vergleich zu gut sitzenden OP-Masken um ein Vielfaches besser schützen.
Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weist darauf hin, dass die FFP2-Maske nur dann ihre volle Filterleistung erbringen kann, wenn sie dicht sitzt: „Die Maske muss gut passen und über Mund, Nase und Wangen sitzen. Die Ränder der Maske sollten eng anliegen und keine Luftströme an der Maske vorbei erlauben.“ Der Nasenbügel soll zu einem „abgerundeten W“ geformt werden.
Die Landesverordnung lässt neben FFP2 auch vergleichbare Masken zu, was ist damit gemeint?
In seinem Überblick über die wichtigsten Änderungen der aktuellen Verordnung führt das Sozialministerium die KN95-, N95-, KF94- und KF95-Masken als der FFP2-Maske vergleichbar auf. Hinter diesen Kürzeln verbergen sich Standards in Ländern außerhalb der EU – KN95 beispielsweise weist auf die chinesische Zulassung, N95 auf die US-amerikanische, KF94 auf die koreanische.
Die Zahlen beschreiben die Filterwirkung. KN95 und N95 filtern 95 Prozent der Partikel aus der Luft, haben also noch eine minimal höhere Wirkung als FFP2 oder KF94, die 94 Prozent herausfiltern. „Ein Atemschutz mit einem noch höheren Standard ist natürlich ebenfalls zulässig“, ergänzt das Sozialministerium.
Wie ist die Regelung in benachbarten Bundesländern?
In Rheinland-Pfalz ist die OP-Maske in der Corona-Verordnung nach wie vor zugelassen – hier können sowohl OP-Maske wie auch FFP2-Maske verwendet werden. Auch in Hessen ist das noch immer so. In Bayern hingegen braucht mindestens eine FFP2- oder KN 95-Maske, wer zum Einkaufen gehen oder den öffentlichen Nahverkehr benutzen möchte.