Skip to main content

Wegen sinkender Inzidenz

Weitere Lockerungen der Corona-Regeln: Ohne Test bis 1 Uhr nachts in den Biergarten

Baden-Württemberg hat seine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab Montag gilt. Bei Inzidenzwerten unter 35 entfällt die Testpflicht für die Außengastronomie, Freibäder oder Open-Air-Veranstaltungen. Restaurants dürfen bis 1 Uhr nachts öffnen.

Gäste genießen in einem Biergarten im Schlossgarten das schöne Wetter.
Ohne Test in den Biergarten? Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist das wieder möglich. Foto: Christoph Schmidt/dpa/Archivbild

Das Land Baden-Württemberg reagiert auf die gesunkenen Coronazahlen mit einer neuen Corona-Verordnung, die zahlreiche neue Regeln vor allem für Gastronomie, den Tourismus und in der Freizeit beinhaltet. Das bereits seit mehreren Tagen angekündigte Regelwerk wurde am Donnerstagabend notverkündet und tritt am 7. Juni 2021 in Kraft.

Zu den wichtigen Neuerungen zählt die neue Inzidenzstufe 35, die weitere Erleichterungen vorsieht, wenn der Schwellenwert an fünf Tagen hintereinander unterschritten wird. Dies gilt in der Region im Moment für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe sowie den Ortenaukreis. Hier entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises in der Außengastronomie, bei Freibädern und Open-Air-Kulturveranstaltungen.

Zudem sind wieder Feiern in der Gastronomie mit bis zu 50 Personen gestattet. Messen und Ausstellungen sind wieder erlaubt mit einer Begrenzung von sieben Quadratmetern pro Besucher. Bei Kulturveranstaltungen oder Sport-Wettkämpfen im Freien sind bis zu 750 Zuschauer zugelassen.

Weitere Veränderungen der neuen Corona-Verordnung

Wenn ein Stadt- oder Landkreis fünf Tage unter der Inzidenz-Schwelle von 50 liegt, kann er bereits den dritten Öffnungsschritt umsetzen.

Möglich werden dabei höhere Besucherzahlen bei Kulturveranstaltungen (bis zu 500 Zuschauer außen und bis zu 250 innen), in Schwimmbädern und Saunen sowie die generelle Öffnung von Freizeitparks und sonstigen Freizeiteinrichtungen. Zudem gilt ab der Öffnungsstufe 3, dass das Gastgewerbe bis 1 Uhr nachts öffnen darf.

Der Landkreis Rastatt pendelt seit gut einer Woche mal über und mal unter dem 50er-Schwellenwert und kann voraussichtlich ab Samstag in die zweite Lockerungsstufe starten. Die Gastronomie darf dann bis 22 Uhr geöffnet bleiben, Fitnessstudios, Saunen und Wellnessbereiche wieder öffnen.

Pforzheim und Baden-Baden müssen auf weitere Lockerungen noch warten

In Pforzheim, dem Enzkreis und der Stadt Baden-Baden ist die Situation dagegen noch nicht stabil, hier gelten weiterhin die Regeln der ersten Lockerungsstufe.

Im Sport sind Wettkampfveranstaltungen in Baden-Württemberg grundsätzlich wieder erlaubt. Zudem darf Vereinssport auch wieder außerhalb der Sportanlagen betrieben werden.

Bei den zuletzt heftig umstrittenen Testnachweisen für Kinder etwa beim Vereinssport gilt ab Montag, dass diese zwar einen negativen Test vorweisen müssen, dieser kann jedoch bis zu 60 Stunden alt sein und beispielsweise von der Schule stammen.

„Es könnte ein unbeschwerter Sommer werden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). „Dennoch sollte uns allen klar sein, dass wir noch mitten in der Pandemie sind. Wir sind noch nicht über den Berg.“

Eine weitere Neuerung betrifft das Glücksspiel. Die entsprechenden Betriebe dürfen schon ab der Öffnungsstufe 2 wieder an den Start gehen.

nach oben Zurück zum Seitenanfang