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Neue Landes-Verordnung

Welche Corona-Regeln ab Montag gelten – von Kindergeburtstagen bis VHS-Kursen

Ohne Corona-Test in den Biergarten oder ins Freibad: Wo die Infektionszahlen dauerhaft niedrig bleiben, gelten ab Montag spürbare Erleichterungen. Die Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht.

Zwei junge Frauen schauen bei blauem Himmel aufs Becken im Freibad Schellbronn.
Bleibt die Corona-Inzidenz in einem Landkreis für fünf Tage unter 35, können Menschen dort bald wieder ohne Test ins Freibad gehen. Foto: Heinz Richter

Ab Montag tritt eine neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg in Kraft, die wesentliche Erleichterungen vorsieht.

Allerdings wird es noch einmal komplizierter. Bisher war nur geregelt, was passiert, wenn die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen stabil unter 100 oder unter 50 liegt. Jetzt wird noch eine neue Stufe eingezogen.

Hier eine Übersicht über die wesentlichen Neuregelungen:

Die 35er-Schwelle

Die wohl wichtigste Neuerung ist die neue Inzidenzstufe 35, die weitere Erleichterungen vorsieht, wenn der Schwellenwert an fünf Tagen hintereinander unterschritten wird.

Dies könnte in der Region für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe sowie den Ortenaukreis und den Landkreis Calw gelten, so die Zahlen stabil niedrig bleiben. Dann entfällt ab Montag die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises in der Außengastronomie, bei Freibädern und Open-Air-Kulturveranstaltungen.

Zudem sind wieder Feiern in der Gastronomie mit bis zu 50 Personen gestattet - allerdings nur mit Hygienekonzept und Tests. Messen und Ausstellungen sind wieder erlaubt mit einer Begrenzung von sieben Quadratmetern pro Besucher. Bei Kulturveranstaltungen oder Sport-Wettkämpfen im Freien sind bis zu 750 Zuschauer zugelassen.

Sperrstunde für Gastronomie wird verkürzt

Liegt ein Stadt- oder Landkreis stabil unter dem Inzidenzwert von 50, müssen die Wirte nicht mehr um 21 oder 22 Uhr die Stühle hochstellen, sondern können erst um 1 Uhr nachts Schluss machen.

Stuttgart reagiert damit auf den Wunsch zahlreicher Rathauschefs, Nachtschwärmer nicht einfach vor die Tür zu setzen und damit für unkontrollierbare Ansammlungen auf Plätzen und Parks wie zuletzt in Heidelberg und Stuttgart zu sorgen.

Zwei Frauen sitzen im Außenbereich eines Restaurants in Baden-Baden.
Die Gastronomie in der Region könnte bald wieder bis 1 Uhr öffnen. Foto: Bernd Kamleitner

Neues Stufenmodell

Um die Lockerungen zu beschleunigen, können Gebiete mit einer über fünf Tage stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 gleich die Öffnungsstufen 2 und 3 in Kraft setzen. Möglich werden dabei höhere Besucherzahlen bei Kulturveranstaltungen, in Schwimmbädern und Saunen sowie die generelle Öffnung von Freizeitparks und sonstigen Freizeiteinrichtungen.

Der Landkreis Rastatt pendelt seit gut einer Woche mal über und mal unter dem 50er-Schwellenwert und kann voraussichtlich ab Samstag erst in die zweite Lockerungsstufe starten. Die Gastronomie darf dann bis 22 Uhr geöffnet bleiben, Fitnessstudios, Saunen und Wellnessbereiche wieder öffnen.

Kindergeburtstage möglich

Bei den Kontakbeschränkungen gibt es eine Veränderung für Kinder unter 14 Jahren ab einer Inzidenz unter 50. Erlaubt sind wie bisher Treffen von zehn Personen aus drei Haushalten.

Schon bisher durften dabei unbegrenzt Kinder unter 14 kommen - aber nur aus einem der drei Haushalte. Ab Montag dürfen dann fünf weitere Kinder dazu stoßen. Damit sind Kindergeburtstage mit acht Kindern aus acht Haushalten wieder erlaubt.

Mehr Besucher im Freien und in geschlossenen Räumen möglich

Die Öffnungssstufen 1 bis 3 werden nach Angaben des Stuttgarter Sozialministeriums erweitert. Vorgesehen beispielsweise bei Vortrags- und Informationsveranstaltungen sind Obergrenzen von 100 Personen im Freien (Stufe 1), 250 Personen im Freien oder 100 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 2) sowie 500 Personen im Freien oder 250 Besucher in geschlossenen Räumen (Stufe 3).

Mehr Vereinssport

Vereine oder Hochschulen können nun auch wieder außerhalb ihrer Sportanlagen trainieren, wenn die Personengrenzen der jeweiligen Öffnungsstufen eingehalten werden.

So dürfen Vereinsmannschaften beispielsweise wieder im Wald joggen. Zudem sind künftig auch Wettkämpfe im Amateursport zugelassen. Bislang war dies nur für Profi -und Spitzensport möglich.

Fußball nur mit Test: Das gilt inzwischen für alle Sportler ab sechs Jahren. Und die Schnelltests für zuhause reichen dabei noch nicht einmal aus.
Fußball nur mit Test: Das Testergebnis kann aber bis zu 60 Stunden alt sein. Foto: Julien Becker/imago images

Schultests für Vereinssport

Heftig umstritten war in den vergangenen Tagen, dass sich auch Kinder ab sechs Jahren vor dem Vereinstraining testen lassen müssen. Nach der neuen Corona-Verordnung können dafür jetzt die Schnelltest aus den Schulen verwendet werden, die zuvor allerdings von einem Lehrer testiert werden müssen.

Das Testergebnis bleibt dann bis zu 60 Stunden gültig und kann beispielsweise auch in Freibädern oder der Gastronomie verwendet werden. Allerdings gibt es an den Schulen wegen des Mehraufwands Bedenken bei den Lehrern.

Mehr Freizeitsport

Auf weitläufigen Freizeitanlagen wie Minigolfplätzen, Hochseilgärten oder Bootsverleihen dürfen bereits in der Öffnungsstufe 1 (also etwa in Pforzheim) auch mehrere Gruppen von bis zu 20 Personen getrennt voneinander aktiv sein. Die Gruppen dürfen sich aber nicht begegnen oder vermischen.

Gesangsunterricht möglich

Bereits ab der ersten Öffnungsstufe ist Gesangs- und Blasinstrumentenunterricht mit bis zu fünf Schülern zulässig. Bei Tanz- oder Ballettangeboten im Freien erlaubt die neue Verordnung maximal zehn Schüler.

Volkshochschul-Kurse zugelassen

Ab der zweiten Öffnungsstufe - und damit in weiten Teilen des BNN-Verbreitungsgebiets - sind an Volkshochschulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen Kurse mit bis zu 20 Teilnehmern in geschlossenen Räumen oder im Freien erlaubt.

Fitness- und Yoga-Studios

Ab der zweiten Öffnungsstufe dürfen Fitness- und Yogastudios wieder öffnen. Es gilt allerdings eine Begrenzung von 20 Quadratmetern pro Person, was vor allem für kleiner Studios weiterhin keine Perspektive bieten dürfte.

Spielhallen und Billardcenter

Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Spielbanken, Bowling oder Billardcenter dürfen ab der Öffnungsstufe 2 bis 22 Uhr, und ab Stufe 3 bis 1 Uhr morgens öffnen. Dies ist eine Konsequenz aus einem entsprechenden Gerichtsurteil.

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