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Mit strengeren Regeln

Was gilt an Weihnachten? Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg kommt

Auch Baden-Württemberg schärft nun seine Corona-Verordnung nach. Voraussichtlich noch am Freitag, 17. Dezember, soll die Bevölkerung erfahren, welche neuen Regeln ab der Weihnachtswoche gelten. Vor dem Fest sind vor allem die Regeln für private Treffen spannend.

Können wir uns auf „Corona-Weihnachten 2.0“ freuen?
Wie viele geimpfte und ungeimpfte Menschen sich an Weihnachten noch privat treffen dürfen, wird das Land voraussichtlich diesen Freitag bekanntgeben. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Wie viele Menschen dürfen unterm Tannenbaum beisammen sitzen? Müssen die ungeimpfte Tante und der ungeimpfte Enkel an Weihnachten alleine zuhause bleiben?

Antworten auf diese Fragen erhalten die Baden-Württemberger voraussichtlich noch an diesem Freitag. Die Corona-Verordnung soll dann fertig überarbeitet sein. „Nach derzeitiger Planung soll die Verordnung am Freitagabend veröffentlicht werden, die Regelungen treten am Montag in Kraft“, erklärte ein Sprecher von Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) auf Anfrage dieser Redaktion.

Auch für Geimpfte und Genesene wird es neue Beschränkungen geben. So haben es die Regierungsspitzen der Länder mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits am 2. Dezember in einer Video-Konferenz grundsätzlich vereinbart.

Verwirrung durch neue Corona-Regeln will Lucha dieses Mal vermeiden

In anderen Bundesländern gelten schon jetzt strengere Regeln. In Niedersachsen zum Beispiel dürfen Menschen, die nicht vollständig gegen Covid geimpft sind, maximal zwei Menschen treffen. Und auch Geimpfte dürfen keine großen Partys schmeißen: maximal 25 Geimpfte dürfen sich in einem Raum aufhalten.

Gastronomie und Corona-Regeln
Bei der letzten Änderung der Corona-Verordnung musste das Land nachbessern - und erntete harsche Kritik. Foto: Michael Moos

Auf Zahlen-Spiele und Schätzungen will sich das Stuttgarter Sozialministerium aber noch nicht einlassen – zu groß war die Verwirrung und der Ärger, als die Landesregierung bei der letzten Änderung nachbessern musste: Zunächst hatte es geheißen, auch Geimpfte dürften nur mit einem zusätzlichen Test in Restaurants und Freizeiteinrichtungen wie Museen.

Dann gab es doch noch eine Testbefreiung – aber nur für Geimpfte und Genesene, deren Impftermin oder Erkrankung nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Über ein „Verordnungschaos“ schimpfte Oppositionsführer Andreas Stoch (SPD) damals in der ersten Dezemberwoche.

Neue Corona-Verordnung: Härtere Einschnitte vermutlich auch für Genesene und Geimpfte

Jetzt will die Landesregierung die „finale und mit allen Seiten geeinte Verordnung“ abwarten, ehe sie genauere Angaben macht. „Die konkrete Ausgestaltung befindet sich aktuell aber noch in der Abstimmung“, hieß es am Donnerstag aus dem Sozialministerium.

Die Leitlinie aber habe die Bund-Länder-Konferenz vorgegeben: „Danach sind Kontaktbeschränkungen auch bei Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen vorgesehen, wenngleich in deutlich geringerem Maße als bei nicht-immunisierten Personen.“

Bisher sind die Vorschriften in Baden-Württemberg noch relativ großzügig. Bei all dem Hin und Her um die Corona-Regeln haben viele Bürger allerdings den Überblick verloren. Darf man überhaupt noch einen ungeimpften Freund zum Feierabend-Bier einladen?

Wenn Weihnachtsessen mit Kollegen, Sportfreunden oder alten Schulkollegen geplant werden – meist tobt zunächst eine lebhafte Debatte darüber, wie die Regeln zu interpretieren sind. Bis die neue Verordnung in Kraft tritt, können sich Ungeimpfte in Baden-Württemberg privat noch mit unbegrenzt vielen Geimpften treffen.

Derzeit kann ein Ungeimpfter noch viele Geimpfte privat treffen

Es gilt aktuell die Faustregel der Alarmstufe II: Ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person treffen. Ein nicht geimpftes Paar kann sich also zum Beispiel mit einem nicht geimpften Freund privat treffen. Mehr Ungeimpfte dürfen nicht dazustoßen. Aber: „Zu diesem Setting dürfen dann beliebig viele Geimpfte und Genesene dazu kommen“, erläutert ein Sprecher des Sozialministeriums.

Hintergrund war eine bundesweite Regelung in der „Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung“. Sie fußte noch auf der Annnahme, dass Menschen, die geimpft oder schon an Covid erkrankt waren, kaum das Virus übertragen – deshalb zählen sie bislang nicht mit. Der Bundestag hat diese Regel aber schon am 11. Dezember geändert. Das Land muss nun nachziehen und berücksichtigen, dass auch Geimpfte den Seuchenerreger weitergeben können.

Generell gilt: alle nicht zwingend notwendigen Kontakte einschränken.
Sprecher des Sozialministers Manfred Lucha

Wie schmerzhaft die Regeln für Familienmenschen und Weihnachtsbegeisterte ausfallen und wer dann noch ungetestet im Restaurant sein Festessen genießen darf – das wird sich höchstwahrscheinlich am Freitagabend klären. Von allen Obergrenzen und Vorschriften abgesehen, verweist Luchas Sprecher darauf: „Generell gilt, dass alle nicht zwingend notwendigen Kontakte angesichts der dramatischen Lage auf den Intensivstationen und des Infektionsgeschehens derzeit möglichst eingeschränkt werden sollten.“

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