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Bund übernimmt Haftung

Drittimpfungen für Jugendliche in Baden-Württemberg möglich

Nach der Gesundheitsministerkonferenz am Mittwoch können sich generell nun auch Jugendliche ab zwölf Jahren in Baden-Württemberg zum dritten Mal impfen lassen. Die endgültige Entscheidung über den Einzelfall liegt aber bei den impfenden Ärzten.

Eine Arzthelferin impft eine Patentin mit einer Spritze.
Booster-Impfungen sollen helfen, die nahende Omikron-Welle einzudämmen. Foto: Ole Spata/dpa/Symbolbild

In Baden-Württemberg können nach Angaben des Sozialministeriums jetzt auch Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren Auffrischungsimpfungen gegen Corona erhalten. Die Voraussetzung dafür ist, dass die impfenden Ärzte dazu bereit sind.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe bei der Gesundheitsministerkonferenz am Mittwoch klargestellt, dass der Bund die Haftung dafür übernehme, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums am Donnerstag in Stuttgart. Vor allem wegen offener Haftungsfragen für Ärzte hatte das Land Booster-Impfungen für diese Altersgruppe zuvor demnach nur „positiv bewertet“.

Ärzte, Impfstützpunkte und mobile Impfteams würden über die Entscheidung noch im Laufe des Tages informiert, teilte das Sozialministerium am Donnerstag mit. „Ich freue mich, dass der Bund uns hierfür grünes Licht gegeben hat“, sagte Sozialminister Manne Lucha (Grüne). „Angesichts der nahenden Omikron-Welle ist das ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Pandemie.“

Die letzte Entscheidung über die Impfungen liege aber immer noch bei den Ärzten, betonte ein Ministeriumssprecher.

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