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Karlsruher Energiekonzern

Entschädigung für Atomausstieg: EnBW soll 80 Millionen Euro erhalten

Zehn Jahre haben sie gestritten, nun der unerwartete Durchbruch: Die Bundesregierung einigt sich mit den Energiekonzernen auf eine Entschädigung für den vorzeitigen Atomausstieg. Davon ist auch die EnBW betroffen, obwohl sie nicht unter den Klägern war.

Sprengung der Kühltürme des Kernkraftwerk Philippsburg
Am 14. Mai 2020 sprengte der Kraftwerksbetreiber EnBW die Kühltürme in Philippsburg. Das Kernkraftwerk wurde vorzeitig stillgelegt, weil die Bundesregierung den Atomausstieg forcierte. Nun zahlt der Bund Entschädigung. Foto: Daniel Maurer/EnBW

Die Bundesregierung hat sich nach jahrelangem Rechtsstreit mit den Energiekonzernen auf eine Entschädigungssumme für den beschleunigten Atomausstieg geeinigt. Der Karlsruher Energiekonzern EnBW soll rund 80 Millionen Euro bekommen.

Wie aus einer gemeinsamen Erklärung der Bundesministerien für Umwelt, Finanzen und Wirtschaft vom Freitag hervorgeht, sollen die Konzerne RWE, Vattenfall, Eon/PreussenElektra und EnBW zusammen 2,43 Milliarden Euro Ausgleich für entgangene Gewinne und umsonst getätigte Investitionen erhalten.

Vattenfall soll mit 1,425 Milliarden Euro den größten Teil der Entschädigung erhalten. 880 Millionen Euro sind für RWE vorgesehen, 42,5 Millionen Euro gehen an Eon/PreussenElektra. Wie Jörg Michels, Chef der EnBW-Kraftwerksparte, sagte, müssten die Konzerngremien noch zustimmen. Zudem sei noch eine Gesetzesänderung nötig.

Zehn Jahre langer Rechtsstreit

Mit der nun getroffenen Vereinbarung geht ein zehn Jahre langer Rechtsstreit zu Ende. Der Anspruch auf Entschädigung war den Konzernen durch den überraschenden Ausstieg Deutschlands aus der Atomenergie im Jahr 2011 entstanden. Mit der Kehrtwende nach dem Reaktorunglück von Fukushima, das sich am 11. März zum zehnten Mal jährt, hatte die damalige Bundesregierung die erst wenige Monate zuvor beschlossenen Laufzeitverlängerungen zurückgenommen und feste Abschalttermine für die Atommeiler festgelegt.

Dadurch entstand den Betreibern ein Schaden, für den es einen Ausgleich geben müsse, urteilte im Jahr 2016 auch das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatten Eon, RWE und Vattenfall. Der vierte große Versorger EnBW teilte die Rechtsauffassung der anderen Energiekonzerne zwar, klagte allerdings nicht selbst, weil er fast vollständig in öffentlicher Hand ist.

Eine 2018 beschlossene Gesetzesänderung kassierte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr nach einer Klage von Vattenfall und verlangte eine Neuregelung der Ausgleichszahlungen für die Kraftwerksbetreiber. Die Grundlage für Entschädigungszahlungen sei so nicht zumutbar, befanden die Karlsruher Richter.

Den Angaben nach dienen die Zahlungen einerseits einem Ausgleich für Reststrommengen, die die Unternehmen durch die frühere Abschaltung der Anlagen nicht mehr erzeugen können. Das gelte für Vattenfall und RWE. Andererseits handele es sich um einen Ausgleich für umsonst getätigte Investitionen – was unter anderem EnBW betreffe.

EnBW hat nur noch ein Kernkraftwerk in Betrieb

Der baden-württembergische Energiekonzern mit Sitz in Karlsruhe hatte 2011 noch vier seiner fünf Kernkraftwerke in Betrieb, darunter die beiden Blöcke des Kernkraftwerks Philippsburg. Dessen Kühltürme wurden am 14. Mai 2020 gesprengt.

Inzwischen erzeugt nur noch der Block Neckarwestheim II Strom. Mit rund elf Milliarden Kilowattstunden deckt das letzte verbliebene EnBW-Atomkraftwerk etwa ein Sechstel des Strombedarfs in Baden-Württemberg. Spätestens Ende 2022 soll auch dieser Meiler abgeschaltet werden.

Ein EnBW-Sprecher erklärte, dass der Konzern die ihm gesetzlich zugeordneten Reststrommengen „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ im Block Neckarwestheim II produzieren kann. Daher falle die Entschädigungssumme im Vergleich zu anderen Kraftwerksbetreibern niedriger aus. Er betonte: „Die EnBW hat den aus dem Atomausstieg resultierenden gesellschaftlichen Auftrag nicht nur angenommen, sondern die Energiewende und die Umsetzung des Ausstiegsbeschlusses aktiv weiter vorangetrieben.“

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