Skip to main content

Räpple scheitert mit seiner Unterlassungsklage

Ex-AfD-Politiker Räpple darf als Antisemit bezeichnet werden

Die vierte Zivilkammer sieht die Äußerung als Werturteil an, welches der Meinungsfreiheit unterfalle.

Stefan Räpple (AfD), Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg.
Ex-AfD-Politiker Räpple Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Der Landtagsabgeordnete und ehemalige AfD-Politiker Stefan Räpple ist mit einer Unterlassungsklage gegen die Bezeichnung „erklärter Antisemit und „Holocaust-Relativierer“ gescheitert. Räpple wollte die von einer Stiftung auf einem Online-Nachrichtenportal gemachten Äußerungen mit einer Unterlassungsklage vor dem Landgericht Baden-Baden verbieten lassen. Die vierte Zivilkammer sah die Äußerung in der Berichterstattung über einen AfD-Parteitag als ein Werturteil an, das der Meinungsfreiheit unterfalle, teilte das Gericht am Donnerstag mit. „Das Interesse der Beklagten an ihrer Meinungsäußerung überwiege das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers.“

Die gewählten Bezeichnungen beruhen nach Überzeugung der Kammer auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage und hätten als Bestandteil des politischen Meinungskampfes besonderen Grundrechtsschutz. Räpple sei als Landtagsabgeordneter eine Person des öffentlichen Lebens und habe sich in der Vergangenheit häufig mit kontroversen Äußerungen in die öffentliche Diskussion eingeschaltet. Er müsse eine scharfe Reaktion auch hinnehmen, wenn sein Ansehen durch diese gemindert werden könne.

Das Urteil vom Donnerstag ist nicht rechtskräftig.

nach oben Zurück zum Seitenanfang