Fahrschulen dürfen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) vom Montag, 1. März, an wieder reguläre Fahrschüler aufnehmen. Damit hat sich eine Fahrschule aus dem Bodenseekreis erfolgreich dagegen gewehrt, dass normale Fahrschüler wegen Corona keinen praktischen Unterricht erhalten durften. So berichtet es die Deutsche Presse-Agentur.
Zuvor waren nur Fahrstunden für Angehörige von Hilfsorganisationen sowie für Bus- und Lastwagenfahrer waren erlaubt. Wer jetzt Autofahren lernen will, kann sich schon mal anmelden.
Fahren mit hohem Infektionsrisiko
Zwar gebe es in dem geschlossenen Raum des Fahrzeugs ohne den gebotenen Mindestabstand bei zugleich dauerndem Gespräch zwischen Fahrlehrer und -schüler ein erhebliches Infektionsrisiko, räumten die Mannheimer Richter am Mittwoch ein. Aber das Land habe versäumt darzulegen, warum es eine landeseinheitliche Regelung erlassen habe. Die Kommunen wiesen sehr unterschiedliche Sieben-Tage-Inzidenzwerte auf.
Auch bei unterschiedlichen Regelungen orientiert am Infektionsgeschehen am jeweiligen Ort sei nicht zu erwarten, dass Fahrlehrer oder -schüler sich über Kreis- oder Landesgrenzen hinweg bewegen würden. Die Gruppe derjenigen, die derzeit eine Fahrausbildung beginnen wollten, sei ohnehin sehr klein, argumentierte der erste Senat in seinem nicht anfechtbaren Beschluss.
Fitness- und Tattoo-Studios bleiben zu
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte am Montag Klagen gegen die Schließung von Fitness- und Tattoo-Studios abgelehnt.
Bei einer punktuellen Öffnung etwa von Tattoo-Studios sei damit zu rechnen, dass sich Kunden aus weiter Entfernung auf den Weg machten und dadurch für mehr Sozialkontakte sorgten, hieß es zur Begründung.