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Einspruch gegen Strafbefehl

Nach Husky-Tod in Dobel läuft alles auf einen Prozess hinaus

Der Fund von zwölf toten Huskys bei Dobel im Herbst 2021 bewegt weiter. Monatelang zogen sich Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, dann erhielt die Besitzerin der Hunde einen Strafbefehl – warum sie gegen diesen Einspruch erhebt.

Eine Figur der blinden Justitia.
Das Amtsgericht Calw beschäftigt sich nun vermutlich mit dem Hundedrama in Dobel. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Nach dem Tod von zwölf Schlittenhunden in Dobel akzeptiert die Halterin nicht, dass sie laut Strafbefehl deren Erstickungstod billigend in Kauf genommen habe. Über ihren Verteidiger ließ sie Einspruch einlegen, am zuständigen Amtsgericht Calw geht man damit von einer Hauptverhandlung in der Sache aus.

Der Tod der Schlittenhunde im Juli 2021 hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Wie Amtsgerichtsdirektorin Brigitte Lutz im Gespräch mit unserer Redaktion erläuterte, ist der Einspruch eingegangen. Der Strafbefehl sah die Zahlung einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor – da mehr als 90 Tagessätze angesetzt sind, wäre die 47-jährige Halterin und Tierärztin demnach vorbestraft.

Die Staatsanwaltschaft Tübingen wirft der erfahrenen Husky-Besitzerin vor, ihre 26 Hunde in nur 18 Transportboxen über Nacht in einem fast völlig geschlossenen Transporter in Dobel gehalten zu haben. Den Tieren soll es auch an Wasser und Sauerstoff gemangelt haben. Zwölf Hunde verendeten, aus Sicht der Staatsanwaltschaft an Ersticken und Überhitzung. Zwei weitere Tiere mussten in einer Klinik behandelt werden.

Hundehalterin sieht kein strafbares Verhalten

Lutz ordnet den Fall gerichtlich hinter andere Verhandlungen ein. „Bei allem Verständnis für Tierliebe“, Prozesse wie etwa zu Themen wie Missbrauch hätten Vorrang. Wenngleich „das große öffentliche Interesse deutlich zu spüren“ sei. „Es dauert so lange, wie es dauert.“ Der Verteidiger werde sicherlich nochmals Akteneinsicht verlangen, um sicherzugehen, „dass er alle Informationen hat“.

Die Direktorin erwähnt auch, dass die Hundehalterin zuletzt ihre Sicht der Dinge darlegte. Wie der „Schwarzwälder Bote“ berichtete, findet diese die Schlussfolgerung der Staatsanwaltschaft „dürftig, dass der Tod der Hunde durch Ersticken infolge mangelnden Sauerstoffs eingetreten sein soll, nur weil Gift nicht nachgewiesen werden konnte“. Sie widerspricht auch der Darstellung, dass in besagter Sommernacht die Temperaturen nicht unter 17 Grad gefallen seien. Es seien „moderate“ 14 Grad gewesen.

Das jetzige Strafmaß ist keine Vorfestlegung.
Brigitte Lutz, Amtsgerichtsdirektorin

„Das jetzige Strafmaß ist keine Vorfestlegung“, verdeutlicht Brigitte Lutz mit Blick auf den aller Voraussicht nach kommenden Prozess. „Da kann nun alles dabei rauskommen.“ Der Einspruch beziehe sich auf den Strafbefehl insgesamt, nicht nur auf das Strafmaß. Die Husky-Halterin sehe kein strafbares Verhalten.

Im Dörfchen Dobel hofft Bürgermeister Christoph Schaack (parteilos) auf eine „möglichst zügige Klärung“. Das Thema belaste im Ort schon über viele Monate. „Warum sagt das Rathaus nichts?“, habe er in der Zeit zu hören bekommen. Es gelte die Unschuldsvermutung, wenngleich er froh wäre, „wenn wir keinen Giftmischer im Ort hätten“.

Aufgrund dieser Vermutung hatte der Verband Deutscher Schlittenhundesport Vereine (VDSV) das Rennen im Winter abgesagt. Der Bürgermeister will mit dem Präsidium Kontakt zur Zukunft der Rennen aufnehmen. „Es wird aber wohl auf den Ausgang des Prozesses ankommen.“

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