Fastnacht und Karneval sollen in dieser Saison nicht noch einmal ausfallen. Deshalb hat sich das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration bei einem gemeinsamen Gespräch mit den Narrenverbänden und dem Städte- und Gemeinedetag zu den Rahmenbedingungen ausgetauscht, die das gesellige Feiern möglich machen sollen. Die Grundlage dafür sind die bestehenden Corona-Regelungen und Hygienevorgaben.
Wie das Ministerium mitteilt, werden die Verbände bei Saalveranstaltungen im Inneren auf die 2G-Regelung für Gäste und Beteiligte setzen. So könnten die Veranstalter auf Maskenpflicht und Abstandsregeln verzichten und die Räume voll auslasten.
Bei Straßenveranstaltungen werde hingegen ein Hygienekonzept nötig sein, heißt es weiter. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Narren- und Karnevalsverbände sowie des Städte- und Gemeindetags des Gesundheitsministeriums erarbeite nun den Rahmen für ein solches Hygienekonzept, welches Veranstalter vor Ort an ihre konkreten Gegebenheiten anpassen können und vom örtlichen Gesundheitsamt genehmigen lassen müssen. Dabei sollen die Elemente 2G, 3G, Abstand und Maske eine wichtige Rolle spielen.
Prof. Dr. Uwe Lahl, Amtschef des Gesundheitsministeriums, sagte nach den Gesprächen: „Wir haben uns getroffen, weil wir den Verbänden und Veranstaltern bereits frühzeitig Planungssicherheit ermöglichen wollen. Die Infektionslage ist stabil, immer mehr Menschen sind geimpft oder genesen. Gerade den Geimpften und Genesenen wollen wir ihre Freiheiten zurückgeben, deshalb haben wir mit der neuen Corona-Verordnung in dieser Woche das 2G-Optionsmodell eingeführt. Das wollen wir auch auf Fastnachtsveranstaltungen im Inneren übertragen.“