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Teils Verzwölffachung geplant

Anpassung auch in Karlsruhe: FDP kritisiert teureres Anwohnerparken

Die FDP in Baden-Württemberg kritisiert geplanten Erhöhungen von Parkgebühren für Anwohner in Städten. Nach Einschätzung der Liberalen bräuchte es eher eine Infrastrukturplanung, die alle Verkehrsteilnehmer miteinander verbindet.

Ein Schild mit der Aufschrift „Bewohner mit Parkausweis frei“ steht an einer Straße.
Ein Schild mit der Aufschrift „Bewohner mit Parkausweis frei“ steht an einer Straße. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Die FDP hat die geplante Anhebung der Kosten für das Anwohnerparken in einigen Städten Baden-Württembergs als unsozial kritisiert. „Ich halte die massive Erhöhung der Kosten von Anwohnerparkausweisen nach dem Motto „Von 30 Euro pro Jahr auf 30 Euro pro Monat“ auch aus sozialen Gründen für sehr problematisch“, sagte FDP-Verkehrsexperte Christian Jung am Freitag.

Seine Kritik richte sich vor allem an die Grünen und Teile der SPD in den Universitätsstädten. Sie müssten sich die Frage gefallen lassen, „ob dort nur noch sehr gut situierte Menschen und Familien leben sollen und Geringverdiener bei der ohnehin schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt von dort verdrängt werden“.

Verzwölffachung in Freiburg

Viele Städte wollen die Gebühren anheben, zum Teil recht drastisch. In Freiburg etwa ist eine Verzwölffachung der Gebühren von 30 Euro pro Auto und Jahr auf durchschnittlich 30 Euro pro Monat beschlossene Sache. Ähnliche Pläne stehen in Tübingen im Raum. Auch in Karlsruhe und Ulm sollen die Gebühren angepasst werden.

Der liberale Landtagsabgeordnete Jung sagte: „Wir brauchen stattdessen eine ganzheitliche Verkehrspolitik und Infrastrukturplanung, die die Benutzer des öffentlichen Nahverkehrs, Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer nicht gegeneinander ausspielt, sondern mehr Kombinationsmöglichkeiten schafft.“

Obergrenze im letzten Jahr gekippt

Möglich geworden sind höhere Gebühren beim Bewohnerparken durch eine Gesetzesänderung, die im Sommer vergangenen Jahres auf Bundesebene in Kraft getreten ist: Damals wurde ein Limit für die Kosten von Anwohnerparkausweisen gekippt; die zuvor bestehende Obergrenze von 30,70 Euro pro Jahr gilt nicht mehr. Künftig können die Länder die Gebührensätze festlegen - oder das an die Kommunen delegieren.

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