Bundesregierung und Länder haben sich am Dienstag auf eine Verlängerung des Lockdowns verständigt. Auch bei der Maskenpflicht gibt es Veränderungen. Beim Einkaufen und in Bus- und Bahn ist künftig das Tragen einer medizinischen Maske vorgeschrieben.
Darunter fallen OP-Masken, FFP2-Masken oder KN95 und N95-Masken. Einfache, selbstgenähte Mundbedeckungen sind nicht mehr erlaubt.
Aber was worin unterscheiden sich die verschiedenen Masken? Ein Überblick.
OP-Masken
Der medizinische Mund-Nasen-Schutz, auch OP-Maske genannt, besteht in der Regel aus drei Lagen Kunststoff-Vlies. Die Masken müssen die Anforderungen der Europäischen Norm 14683 erfüllen und sind grundsätzlich zum einmaligen Tragen gedacht.
OP-Masken können vor allem dazu beitragen, andere Menschen vor einer Infektion zu schützen. Ausgeatmete Viruspartikel sind durch die anhaftende Feuchtigkeit meist relativ groß, OP-Masken können sie daher recht effizient zurückhalten. In der Raumluft schrumpfen die Partikel allerdings - und können darum beim Einatmen durch solche Masken hindurch gelangen. Der Träger einer OP-Maske ist daher vor Infektionen nur bedingt geschützt.
FFP-Masken
FFP (Filtering Face Piece)-Masken sind ebenfalls aus Vlies gefertigt. Zusätzlich verfügen die Masken über elektrostatisches Material, an dem kleine Partikel gebunden werden. Die elektrostatische Wirkung verliert sich jedoch bei längerer Nutzung.
Durch die höhere Filterwirkung im Vergleich zu OP-Masken schützt eine FFP-Maske auch den Träger selbst vor Infektionen. Masken mit Ventil filtern nur die eingeatmete Luft und schützen daher nicht das Umfeld des Trägers vor einer Infektion.
FFP-Masken müssen die Anforderungen der Europäischen Norm 149 erfüllen. Es gibt drei unterschiedliche Schutzklassen: FFP1-Masken müssen mindestens 80 Prozent der Schadstoffe aus der Luft filtern, FFP2-Masken mindestens 94 Prozent. Für Masken der Stufe 3 gilt eine Mindestanforderung von 99 Prozent.
Zum Schutz vor dem Coronavirus sind mindestens Masken der Klasse FFP2 notwendig, besser sind Masken der Klasse FFP3. Wenn sie richtig getragen werden, dichten FFP-Masken anders als OP-Masken auch das Gesicht ab. Dazu müssen die Masken allerdings möglichst eng anliegen.
Wie die OP-Masken sind Feinstaubmasken Einwegprodukte, ausgelegt als Arbeitsschutz für eine Acht-Stunden-Schicht. „Für den privaten Bereich im Alltag kann die Maske allerdings auch öfter benutzt werden, etwa für den Einkauf oder die Fahrt zur Arbeit mit dem öffentlichen Nahverkehr“, hieß es vom TÜV-Verband.
KN95-/N95-Masken
Im Handel oft angeboten werden auch Masken mit der Bezeichnung KN95 oder N95. Dabei handelt es sich um Masken, die eine vergleichbare Schutzwirkung entfalten wie FFP2-Masken.
N95-Masken stammen aus den USA und filtern mindestens 95 Prozent der Schadstoffe aus der Luft, die aus China stammenden KN95-Masken ebenfalls. Die Zulassungs- und Zertifizierungsanforderungen unterscheiden sich aber. Eine Vergleichsstudie zu den unterschiedlichen Maskentypen hat der Hersteller 3M hier veröffentlicht.
Eine Kennzeichnung als KN95- oder N95-Maske reicht nicht aus, um diese in Deutschland nutzen zu dürfen. Zugelassen sind in der Europäischen Union allein Masken, die mit einem CE-Prüfsiegel und einer vierstelligen Kennziffer des Prüflabors gekennzeichnet sind.