In der Zeit vom 21. Dezember bis einschließlich Neujahr verzichten die Finanzämter in Baden Württemberg auf sämtliche Vollstreckungsaktionen und Außenprüfungen, dies teilte das Finanzministerium am Mittwoch mit.
„Durch die steuerlichen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind Vollstreckungen bei Unternehmen mit Schwierigkeiten aufgrund der Einschränkungen schon seit Monaten ausgesetzt. Der Weihnachtsfrieden erstreckt sich nun auf sämtliche Forderungen“, erklärt die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann. Ausnahmen würden den Angaben nach nur bei drohenden Verjährungen gemacht.
Der Weihnachtsfrieden hat im Südwesten und anderen Bundesländern schon seit Jahren Tradition. In diesem Jahr sei es ganz besonders wichtig, rund um die Festtage eine Zusatzbelastung der Steuerzahler zu vermeiden, so Sitzmann.