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Gratis ist nicht gleich gratis

Finanzminister Bayaz gibt Steuertipps für Influencer

Über die Steuerpflicht und den richtigen Umgang damit ist in der Vergangenheit schon mancher durchaus prominenter Influencer gestolpert. Das Finanzministerium von Danyal Bayaz gibt in einer Broschüre nun Tipps an die Netzgemeinde.

Steuertipps für Influencer: Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) kennt sich in den sozialen Netzwerken aus.
Steuertipps für Influencer: Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) kennt sich in den sozialen Netzwerken aus. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Wenn es ein Mitglied der Landesregierung gibt, der wie ein Fisch im Wasser in den sozialen Netzwerken schwimmt, dann ist es Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne). Er twittert regelmäßig und bezieht Position in den sozialen Medien. Das tun natürlich auch andere Landespolitiker, aber er hat den gewissen Dreh raus.

Manchmal ist er launig, manchmal politisch, und manchmal beides zusammen. Da ist es geradezu folgerichtig, dass der Minister und sein Ministerium die Netzgemeinde im Blick haben – und auch jenen Bereich, in dem finanziell was zu holen ist.

Viele Influencer betreiben ein steuerpflichtiges Business

Gemeint sind Influencer, die mit dem, was sie können oder auch nur darstellen, die oft sehr jungen Internetnutzer mal mehr oder weniger deutlich auf Produkte und Dienstleistungen hinweisen. Dabei können die Influencer auch viel Geld verdienen – und betreiben in vielen Fällen ein steuerpflichtiges Business. Oder wie es Bayaz ausdrückt: „Influencerinnen und Influencer sind in der digitalen Welt eine etablierte Berufsgruppe. Uns ist es wichtig, diese Berufsgruppe zu erreichen.“

Über die Steuerpflicht und den richtigen Umgang damit ist ja auch schon mancher durchaus prominente Influencer gestolpert. Die Finanzbehörden haben die Szene angesichts von Millioneneinnahmen verstärkt im Blick.

Deshalb gibt es in dieser Broschüre auch den sinnigen Hinweis für die Influencer, dass eben gratis nicht gleich gratis ist. Nämlich wenn „Influencerinnen und Influencer Gratisprodukte und Geschenke erhalten, beispielsweise kostenlose Hotelübernachtungen, dann beziehen sie sogenannte ,Sachzuwendungen’. Hierauf sind Einkommensteuer und gegebenenfalls Umsatzsteuer und Gewerbesteuer zu bezahlen. Dafür wird der Marktwert angesetzt“, heißt es beispielsweise in der Broschüre, die die Steuerarten und die relevanten Einkommensgrenzen zielgruppengerecht erklärt.

So mancher Influencer hat sich inzwischen ja auch in Steuerparadiese wie Dubai abgesetzt. So sehr ins Detail geht das Finanzministerium aber nicht, der Minister erkennt auch seine Grenzen. Bei weitergehenden Fragen helfe das Finanzamt weiter, so der Hinweis.

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