Ab Mitte April dürfen die Apotheken die Berechtigungsscheine nicht mehr annehmen. „Wir empfehlen allen bezugsberechtigten Bürgerinnen und Bürger, diesen Schein bis zum 15. April in ihrer Apotheke vor Ort einzureichen“, erklärte Verbandspräsident Fritz Becker.
Die Bundesregierung hatte im Dezember die kostenlose Abgabe von FFP2-Masken für Risikogruppen beschlossen. Seit Januar gibt es dafür spezielle Coupons von den Krankenkassen. Für die je sechs Masken muss ein Eigenanteil von insgesamt zwei Euro bezahlt werden. Bezugsberechtigt waren etwa 34 Millionen Bürger.