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Keine Verlängerung

Frist für die letzten Maskengutscheine läuft ab

Die Gutscheine für Corona-Schutzmasken können nur noch bis einschließlich Donnerstag eingelöst werden. Mit einer Verlängerung dieser Frist sei nicht zu rechnen, teilte der Landesapothekerverband Baden-Württemberg am Montag mit.

Ein Schild mit der Aufschrift „Maskenausgabe“ steht im Eingang einer Apotheke.
Bis Donnerstag, 15. April, können die Scheine noch in den Apotheken eingelöst werden. Laut dem Landesapothekerverband wird es wohl keine Verlängerung der Frist geben. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/Archivbild

Ab Mitte April dürfen die Apotheken die Berechtigungsscheine nicht mehr annehmen. „Wir empfehlen allen bezugsberechtigten Bürgerinnen und Bürger, diesen Schein bis zum 15. April in ihrer Apotheke vor Ort einzureichen“, erklärte Verbandspräsident Fritz Becker.

Die Bundesregierung hatte im Dezember die kostenlose Abgabe von FFP2-Masken für Risikogruppen beschlossen. Seit Januar gibt es dafür spezielle Coupons von den Krankenkassen. Für die je sechs Masken muss ein Eigenanteil von insgesamt zwei Euro bezahlt werden. Bezugsberechtigt waren etwa 34 Millionen Bürger.

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