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Klage abgewiesen

Gericht sieht keine Fehler bei OB-Wahl in Stuttgart

Die Richter des Verwaltungsgericht bestätigten, dass 2020 bei der Wahl von Frank Nopper zum neuen Oberbürgermeister Stuttgarts alles korrekt ablief. Eine Klage wies das Gericht ab.

Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten.
Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Stuttgarter Oberbürgermeisterwahl 2020 korrekt ablief. (Symbolbild) Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat eine Klage gegen die Oberbürgermeisterwahl in der baden-württembergischen Landeshauptstadt abgewiesen. Laut den Richtern sei nicht gegen die Chancengleichheit verstoßen worden, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Außerdem hätte die Kandidatenvorstellung nicht ins Internet übertragen werden müssen. Die Stadt habe dabei einen großen Ermessensspielraum gehabt und diesen ordnungsgemäß ausgeübt. Geklagt hatte ein Mitbewerber gegen die Wahl vom 22. November 2020. Damals war Frank Nopper (CDU) zum Stuttgarter Stadtoberhaupt gewählt worden.

Die Berufung wurde vom Verwaltungsgericht nicht zugelassen. Eine weitere Klage hatte ein Kläger kurz vor der Verhandlung am Dienstag zurückgenommen. Bis das Urteil wirksam ist, bleibt Nopper weiter als sogenannter Amtsverweser tätig. Er darf sich aber Oberbürgermeister nennen.

Der altertümlich wirkende Begriff „Verweser“ bedeutet „jemandes Stelle vertreten“. Ein Amtsverweser hat fast alle Rechte und Pflichten eines Oberbürgermeisters. Er besitzt allerdings nicht das Stimmrecht im Gemeinderat, außerdem darf er die Amtskette noch nicht tragen.

Nopper ist erst der fünfte Stuttgarter Oberbürgermeister seit Kriegsende – und der Erste, der zunächst als Amtsverweser arbeiten muss. Der CDU-Politiker hatte die Wahl am 29. November mit 42,3 Prozent der abgegebenen Stimmen gewonnen.

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