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PKK-Prozess

Gericht verurteilt Entführer von PKK-Aussteiger zu langen Haftstrafen

Im PKK-Prozess hat das Gericht ein Urteil getroffen. Die Entführer des PKK-Aussteigers müssen lange Haftstrafe antreten. Sie waren wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Erpressung angeklagt.

Die Statue der Justitia.
Das Gericht hat nach fast zwei Jahren ein Urteil im PKK-Prozess getroffen. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild

Ein Gericht hat die mutmaßlichen Entführer eines Aussteigers aus der kurdischen Arbeiterpartei PKK zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Prozessauftakt war fast genau vor zwei Jahren.

Die vier Männer und eine ebenfalls angeklagte Frau verschleppten im April 2018 ein früheres PKK-Mitglied oder einen Unterstützer im Raum Stuttgart. Sie misshandelten den Mann und bedrohten ihn mit dem Tod, um einen fehlenden Betrag von mehreren Tausend Euro aus einer Spendensammlung im Raum Bruchsal einzutreiben.

Hauptangeklagter zu über vier Jahren Haft verurteilt

Der Strafsenat verurteilte den 39 Jahre alten Hauptangeklagten zu einer Strafe von insgesamt vier Jahren und drei Monaten Haft. Als Grund nannte das Gericht seine PKK-Mitgliedschaft sowie wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, versuchter Nötigung und versuchter räuberischer Erpressung. Die vier Unterstützer im Alter zwischen 28 und 39 Jahren erhielten Haftstrafen zwischen eineinhalb Jahren auf Bewährung und vier Jahren im Gefängnis.

Ex-Freundin lockte Mann in eine Falle

Laut Gericht wurde das Opfer von der angeklagten Frau, seiner Ex-Freundin, in eine Falle gelockt und von zwei Männern in eine Gaststätte im Landkreis Göppingen entführt. Dort befragten sie ihn mehrere Stunden lang und schlugen, bevor sie ihn freiließen. Der Hauptangeklagte soll zudem seit 2014 als hauptamtlicher Kader mehrere PKK-Regionen in Deutschland geleitet haben, darunter das Gebiet Stuttgart und Baden-Württemberg (Az.: 3 - 2 StE 12/18).

Dem Urteilsspruch war ein Marathonprozess mit insgesamt 91 Verhandlungstagen vorausgegangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagten und der Generalbundesanwalt können dagegen Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof einlegen.

Die PKK ist seit 1993 in Deutschland verboten und gilt in der Europäischen Union als Terrororganisation.

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