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Gruppenvergewaltigung in Freiburg

Gruppenvergewaltigung: Fünf Urteile rechtskräftig

Die Urteile gegen fünf der insgesamt elf Angeklagten im Fall einer Gruppenvergewaltigung in Freiburg vor zweieinhalb Jahren sind rechtskräftig. Die Männer waren vor dem Landgericht Freiburg angeklagt, bei einer Mehrheit stellte das Gericht den Tatbestand der Vergewaltigung fest.

Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand.
Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Zweieinhalb Jahre nach der Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau in Freiburg sind die Urteile gegen fünf der insgesamt elf Angeklagten rechtskräftig. Wie das Landgericht Freiburg mitteilte, nahmen zwei Angeklagte des Verfahrens ihre gegen das Urteil eingelegte Revision zurück. Zwei der elf Angeklagten hatten das gegen sie ergangene Urteil akzeptiert, eine gegen das Urteil eingelegte Revision wurde noch vor der Fertigstellung des schriftlichen Urteils zurückgenommen. Über die Revisionen der weiteren Angeklagten wurde durch den Bundesgerichtshof bislang noch nicht entschieden. Zuerst hatte die „Stuttgarter Zeitung“ am Mittwoch berichtet.

Angeklagt vor dem Landgericht Freiburg waren elf Männer, die zur Tatzeit zwischen 18 und 30 Jahre alt waren - bis auf einen alles Flüchtlinge. Darunter acht Syrer, zwei aus dem Irak und aus Algerien stammende Männer sowie ein Deutscher ohne Migrationshintergrund.

Bei einer Mehrheit der Männer stellte das Gericht den Tatbestand der Vergewaltigung fest - fünf Angeklagte erhielten eine Haftstrafe und zwei eine Jugendstrafe, weil sie abwechselnd die junge Frau im Oktober 2018 vergewaltigt haben. Andere beteiligte junge Männer sind wegen unterlassener Hilfe verurteilt worden. Der Haupttäter hatte die Frau in das Gebüsch in der Nähe einer Disco im Oktober 2018 gelockt und missbraucht. Später habe er den anderen Tätern berichtet, dass da ein Mädchen sei und so laut dem Richter das weitere Geschehen ins Rollen gebracht.

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