Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe hat am Montag, den 29. Juni, einen Betrieb zur Fahrzeugaufbereitung in Ludwigshafen kontrolliert. Dabei achteten die Beamten laut Angaben des Hauptzollamts auf die Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwArbG).
Vor Ort trafen die Zöllner drei Arbeitnehmer bei der Reinigung und Aufbereitung von Fahrzeuge an, die nicht im Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels waren, der sie zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt.
Der Arbeitgeber steht unter Verdacht der illegalen Beschäftigung von Ausländern. Deshalb wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet. Gegen die drei Arbeiter wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des illegalen Aufenthalts eingeleitet.