In der Messe Karlsruhe sitzen derzeit die Bauzeichner über den Plänen des geplanten Zentralen Corona-Impfzentrums (ZIZ). Nachdem die Landesregierung grünes Licht für die Einrichtung eines Massen-Impfbetriebs auf 3.000 Quadratmetern Hallenfläche nach dem Muster des Ulmer Testzentrums gegeben hat, sollen in Rheinstetten nächste Woche die Aufbauarbeiten beginnen.
Die Zeit drängt: Am 15. Dezember soll das ZIZ als erste Impfstelle der Region betriebsbereit sein. Neben den zahlreichen logistischen Aufgaben müssen bis dahin noch zwei wichtige Fragen beantwortet werden: Wer ist besonders schutzbedürftig und wird deswegen bevorzugt gegen Sars-CoV-2 geimpft werden? Und wie soll diese Impfberechtigung festgestellt werden?
Warten auf die Rechtsverordnung aus Berlin
Die Stadt Karlsruhe und der Landkreis würden diese Fragen lieber heute als morgen klären. „Wer muss was vorlegen, um berechtigt zu sein? Das wird auf der Bundesebene entschieden“, sagt die Karlsruher Bürgermeisterin Bettina Lisbach. Offenbar gibt es aber auch in Berlin keine Klarheit. Der Anspruch auf die Schutzimpfung soll in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt werden. Auf BNN-Anfrage teilte das Ressort von Jens Spahn (CDU) mit, dass an dieser Regelung derzeit noch gearbeitet wird.
Maßgeblich für die Festlegung der Impfansprüche wird die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) am Robert Koch-Institut (RKI) sein. Dessen Experten legten sich vorab gemeinsam mit den Kollegen des Ethikrats und der Leopoldina darauf fest, dass neben medizinischem Personal die vulnerablen Gruppen, also ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen als Erste vor Covid-19 geschützt werden müssen.
Fast 22 Millionen Menschen mit Vorerkrankungen in Risikogruppe
Nach Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes der AOK lag im Frühjahr 2020 bei rund 21,9 Millionen Menschen in Deutschland mindestens eine Vorerkrankung vor, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-Krankheitsverlauf darstellt. Im Jahr 2019 lebten in der Bundesrepublik rund 18 Millionen Menschen im Alter über 65 Jahren. Damit wäre ein großer Teil der Bevölkerung besonders schutzbedürftig.
Wie wird unter diesen Millionen Menschen priorisiert? Die Stiko will noch vor Jahresende eine auf wissenschaftlichen Daten basierende „Matrix“ vorlegen, in der verschiedene Personengruppen genauer hierarchisiert werden. Für den Nachweis der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe gibt es verschiedene mögliche Szenarien: Die Impfkandidaten könnten ihr Alter zum Beispiel durch den Ausweis belegen und die Vorerkrankungen via ärztlicher Bescheinigung. „Hier müssen die genauen Kriterien noch festgelegt werden“, so das Gesundheitsministerium.
Terminvergabe für Corona-Impfungen über Callcenter und eine App
Für die Terminvergabe nach dem Berechtigungssystem für das dem Wohnort nächstgelegene Impfzentrum erarbeitet das Land Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Bund gerade eine bundeseinheitliche Lösung. Es handelt sich um ein standardisiertes Modul auf Basis des bestehenden Systems der Terminvergabe der Kassenärztlichen Vereinigungen (Rufnummer 116117). Die Länder sollen entscheiden, ob sie ein Callcenter eigenständig oder in Kooperation mit den Kassenärztlichen Vereinigungen betreiben wollen. Außerdem ist eine App-Lösung geplant.