Skip to main content

Kampf gegen Corona

Impfzentren: Ab Montag digitale Impfnachweise in Baden-Württemberg

Die Impfzentren in Baden-Württemberg geben von Montag an nach der Zweitimpfung digitale Impfnachweise aus. Dann brauchen Geimpfte, wenn sie etwa ins Restaurant wollen, nicht mehr ihren gelben Impfpass vorzeigen.

Der digitale Impfnachweis auf einem Smartphone.
Künftig soll es konkret so laufen: Nach der zweiten Impfung wird ein QR-Code erstellt, mit dem man nach der Installation einer kostenfreien App (CovPass-App oder Corona-Warn-App) den digitalen Impfnachweis direkt auf das Smartphone laden kann. Foto: Bernd Settnik/dpa

Es reicht der Nachweis auf dem Smartphone, wie das Gesundheitsministerium am Donnerstagabend in Stuttgart mitteilte. Alle, die schon im Impfzentrum geimpft wurden, bekommen demnach den Impfnachweis in den kommenden Wochen per Post zugeschickt – also den sogenannten QR-Code auf Papier.

Künftig soll es konkret so laufen: Nach der zweiten Impfung wird ein QR-Code erstellt, mit dem man nach der Installation einer kostenfreien App (CovPass-App oder Corona-Warn-App) den digitalen Impfnachweis direkt auf das Smartphone laden kann. Die Überprüfung des Impfstatus erfolgt mit der CovPassCheck-App, erklärte das Ministerium.

Wer sich von seinem Hausarzt hat impfen lassen, der erhält in der Apotheke nachträglich den Ausweis. Gleiches gelte für Genesene oder Menschen, die nicht im Südwesten geimpft wurden. Arztpraxen werden erst von Mitte Juli an digitale Nachweise ausstellen können. Das Ministerium betont aber auch, dass der gelbe Impfausweis aus Papier weiter gültig sei.

Minister Manne Lucha (Grüne) erklärte: „Der digitale Impfnachweis wird den Alltag vieler Menschen im Land erleichtern.“ Er gehe davon aus, „dass der Bund bis dahin auch die letzten technischen Fragen bei der App gelöst hat und auch diese am Montag an den Start geht“.

Lucha: Smartphone keine zwingende Voraussetzung für digitalen Impfnachweis

Ein Smartphone sei aber keine zwingende Voraussetzung – auch ohne ein entsprechendes Gerät sei der Nachweis gültig, zum Beispiel könne man den QR-Code auch ausdrucken.

nach oben Zurück zum Seitenanfang