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Polizei ist besorgt

In Baden-Württemberg gibt es so viele Kleine Waffenscheine wie noch nie

In Baden-Württemberg besitzen immer mehr Menschen einen Kleinen Waffenschein.

Zum Besitz eines Kleinen Waffenscheins muss man mindestens 18 Jahre alt sein und seine persönliche Eignung nachweisen.
Zum Besitz eines Kleinen Waffenscheins muss man mindestens 18 Jahre alt sein und seine persönliche Eignung nachweisen. Foto: Oliver Killig/dpa

Das zeigen Zahlen des Innenministeriums, die der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“ vorliegen. Zum Ende des vergangenen Jahres waren demnach 97.826 Kleine Waffenscheine in Baden-Württemberg registriert, das sind so viele wie noch nie und etwa 4.500 mehr als 2020 zum Jahresende (93.313).

Besitzer des Kleinen Waffenscheins dürfen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit sich führen. Obwohl Baden-Württemberg laut Innenministerium seit vielen Jahren zu den sichersten Ländern bundesweit gehöre, „wird die objektiv gute Sicherheitslage in Teilen der Bevölkerung oftmals anders wahrgenommen“, zitieren die Zeitungen einen Sprecher des Ministeriums.

Die Polizei blickt besorgt auf die steigende Zahl Kleiner Waffenscheine im Land. Die Waffen, die zur Selbstverteidigung dienen sollten, würden oft gegen den eingesetzt, der sich schützen möchte.

„Die Polizei empfiehlt deshalb, grundsätzlich keine Waffen zu tragen. In Konfliktsituationen ist es besser, auf sich aufmerksam zu machen und die Polizei zu rufen“, sagte der Sprecher des Innenministeriums.

Für Kleinen Waffenschein muss man geeignet sein

Zum Besitz eines Kleinen Waffenscheins muss man mindestens 18 Jahre alt sein und seine persönliche Eignung nachweisen. Wer eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe ohne Waffenschein bei sich hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Bußgeld zahlen.

Außerhalb von Schießständen und dem eigenen Grundstück ist die Benutzung grundsätzlich verboten. Das gilt auch an Silvester. Benutzt werden dürfen sie nur bei Notwehr oder Notstand.

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