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Insasse ruft Petitionsausschuss an

Justizministerium lehnt ab: Kein Internet für Schwerverbrecher

Die Justiz im Land muss einen Abwägungsprozess bei der Sicherungsverwahrung vollziehen, der mit Blick auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 zu erfolgen hat. Zwar muss die Sicherungsverwahrung so weit wie möglich dem normalen Leben angeglichen sein, doch dies hat Grenzen – und die sind die Sicherheit der Bürger.

ILLUSTRATION - Ein Mann steht am 12.04.2013 in der Justizvollzugsanstalt in Freiburg (Baden-Württemberg) im Block der Sicherheitsverwahrten vor einem vergitterten Fenster. 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung in Deutschland für verfassungswidrig erklärt hat. Alle Sicherheitsverwahrten von Baden-Württemberg werden nun in Freiburg in einem neu umgebauten Gebäude untergebracht. Foto: Patrick Seeger/dpa ++ +++ dpa-Bildfunk +++
In der JVA Freiburg sind als einzigem Gefängnis im Land aktuell 57 Männer in der sogenannten Sicherungsverwahrung untergebracht Foto: Patrick Seeger picture alliance / dpa

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