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Die Justiz im Land muss einen Abwägungsprozess bei der Sicherungsverwahrung vollziehen, der mit Blick auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 zu erfolgen hat. Zwar muss die Sicherungsverwahrung so weit wie möglich dem normalen Leben angeglichen sein, doch dies hat Grenzen – und die sind die Sicherheit der Bürger.