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Bereich Verkehr

Kretschmann zweifelt an Erreichbarkeit der Klimaziele in Baden-Württemberg

Die Realisierung der Klimaziele im Bereich Verkehr erscheint der baden-württembergischen Regierung aktuell nicht umsetzbar. Grund dafür seien anderweitige Ausgaben wie etwa das geplante 49-Euro-Ticket.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nimmt an einer Landespressekonferenz teil.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann fordert die Kommunen dazu auf, eigenständig Wege der Finanzierung zu finden. Foto: Marijan Murat/dpa

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat Zweifel daran geäußert, dass die ehrgeizigen Klimaziele im Bereich Verkehr bis 2030 erreicht werden können. „Man kriegt eben nicht alles auf einmal hin“, sagte der Regierungschef am Dienstag in Stuttgart.

Da man das geplante 49-Euro-Ticket als Land mitfinanzieren müsse, müsse man woanders Abstriche machen. Im Etat für die Jahre 2023/2024 gibt es kein Geld für die von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) ab 2026 geplante Mobilitätsgarantie. Hierfür sollten eigentlich die öffentlichen Verkehrsmittel vor allem auf dem Land stark ausgebaut werden. „Letztlich begrenzen natürlich die Haushaltsmittel solche Vorhaben“, sagte Kretschmann.

Um seine Klimaziele zu erreichen, müsste das Land die Treibhausgase im Verkehr innerhalb von sieben Jahren um 55 Prozent verringern. Zuletzt sind die CO2-Emissionen im Verkehr aber sogar gestiegen. Kretschmann sagte dazu, es werde problematisch, dieses Ziel zu erreichen. „Darum bin ich nicht am Wettlauf, immer schärfere Ziele zu formulieren, beteiligt.“ Er forderte die Kommunen auf, selbst Wege zu finden, den Ausbau der Bus- und Bahnlinien zu finanzieren.

Land will Nahverkehrsabgabe einführen

Die im Koalitionsvertrag geplante „Mobilitätsgarantie“ sieht vor, dass alle Orte in Baden-Württemberg von 5 Uhr früh bis Mitternacht mit dem ÖPNV erreichbar sein sollen. Eigentlich will das Land es bis 2026 schaffen, dass im ländlichen Raum in den Hauptverkehrszeiten der Halbstundentakt gilt und im Ballungsraum der Viertelstundentakt.

In der zweiten Stufe bis 2030 soll dann den ganzen Tag gelten, dass im Ballungsraum der Viertelstundentakt gefahren wird und im ländlichen Raum der Halbstundentakt. Um das Vorhaben zu finanzieren, will das Land unter anderem den Kommunen die Möglichkeit geben, eine Nahverkehrsabgabe einzuführen. Dann könnten die Kommunen entscheiden, ob sie alle Einwohner oder nur die Autofahrer zur Kasse bitten.

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