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Erlass zur Sperrstunden-Regelung wird derzeit erarbeitet

Landkreise wehren sich gegen Sperrstunden für Gastronomie

Innenminister Strobl sagt, man solle lieber einen Tag zu früh als eine Woche zu spät handeln.

Präsident des Landkreistags Thüringen, Joachim Walter.
Präsident des Landkreistags Thüringen, Joachim Walter. Foto: privat/Landratsamt Tübingen/dpa/Archivbild

Der baden-württembergische Landkreistag zweifelt an den vorgeschriebenen Sperrstunden in Corona-Hotspots. Nach einem Erlass der Landesregierung muss ein Landkreis bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen eine Sperrstunde ab 23 Uhr für die Gastronomie per Allgemeinverfügung verhängen. Er habe Bedenken, ob man diese Maßnahme zu diesem Zeitpunkt rechtlich halten könne, betonte der Präsident des Landkreistags, Joachim Walter, am Donnerstag nach einer Landrätekonferenz mit Innenminister Thomas Strobl (CDU). Wenn man die Sperrstunden nun umsetze und vor Gericht damit scheitern sollte, dann stünde das Mittel vielleicht später nicht mehr zur Verfügung.

Das Sozialministerium teilte am Donnerstag mit, dass es auf die Einhaltung der Vorgaben achten werde. Weil sich einzelne Landräte weigerten, den Erlass umzusetzen, sagte Minister Manne Lucha (Grüne) einen weiteren Erlass zur Sperrstunden-Regelung zu, der „die Ansage des Landes noch unmissverständlicher zum Ausdruck bringen soll“. Dieser werde derzeit erarbeitet und soll zeitnah versandt werden, hieß es am Donnerstag.

Innenminister Strobl ermahnte die Bevölkerung indes erneut zur Achtsamkeit. „Lieber einen Tag zu früh als eine Woche zu spät“, sagte er mit Blick auf Einschränkungen. Er habe die Landräte ermutigt, die Dinge zu tun, die notwendig seien. Diese und nächste Woche werde entschieden, wie das Vorweihnachtsgeschäft ablaufen werde und ob man an Weihnachten seine Verwandten besuchen könne. Nun sei konsequentes und im Zweifel hartes Handeln geboten.

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