Skip to main content

Verfassungsgerichtshof

Landtag wählt AfD-Kandidaten in Verfassungsgericht

Bert Matthias Gärtner, Kandidat der AfD-Landtagsfraktion, wurde für den baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof ins Amt gewählt. Damit übernimmt Gärtner den letzten der sechs Posten, die neu besetzt werden mussten.

Abgeordnete während einer Plenarsitzung im Landtag.
In den ersten beiden Wahlgängen war Gartner klar durchgefallen. Erst im dritten Wahlgang wurde er für das Amt bestätigt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Nach Schlappen in den ersten beiden Wahlgängen hat der Landtag den Kandidaten der AfD-Landtagsfraktion für den baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof doch ins Amt gewählt. Der Bewerber Bert Matthias Gärtner erhielt am Mittwoch im dritten Wahlgang 37 Ja-Stimmen. 32 Abgeordnete stimmten mit Nein, 77 enthielten sich. Eine Stimme entfiel auf einen anderen Namen, ein Stimmzettel war ungültig. Damit sei Gärtner zum stellvertretenden Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt gewählt, verkündete Landtagsvizepräsident Wolfgang Reinhart (CDU). Gärtner nahm die Wahl an und wurde vereidigt. Er war Anfang Juli in zwei Wahlgängen klar durchgefallen.

Insgesamt müssen sechs Posten im Verfassungsgerichtshof neu besetzt werden. Die vier Kandidatinnen und Kandidaten der Grünen und der CDU-Bewerber für das baden-württembergische Verfassungsgericht waren bereits bestätigt worden.

Der Gerichtshof besteht aus neun Richtern - davon drei Berufsrichtern, drei Richtern mit Befähigung zum Richteramt und drei Personen, die diese Befähigung nicht haben. Der Landtag wählt die Mitglieder und ihre jeweiligen Stellvertreter für neun Jahre. Das Gericht entscheidet unter anderem über die Auslegung der Landesverfassung, über Anfechtungen von Wahlprüfungsentscheidungen und Volksabstimmungen und über Streitigkeiten bei Volksbegehren.

nach oben Zurück zum Seitenanfang