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Urteil

Lange Haft nach brutaler Geiselnahme und Vergewaltigung

Fast 24 Stunden hatte die Frau gelitten. Sie wurde überfallen, verschleppt und in einer Hütte mehrfach vergewaltigt. Vor Gericht hat ihr mutmaßlicher Peiniger gestanden und um Entschuldigung gebeten. Das Gericht zeigte sich dennoch unnachgiebig.

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Das Gericht hat den Mann zu zu neun Jahren Haft verurteilt. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Nach einer brutalen Geiselnahme und der vielfachen Vergewaltigung des Opfers muss der geständige Peiniger einer Frau aus Württemberg für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht in Stuttgart verurteilte den 36-Jährigen am Freitag zu neun Jahren Haft, außerdem wird der Mann in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Er hatte weitgehend gestanden, eine Frau für fast 24 Stunden in seine Gartenhütte verschleppt und mehrfach vergewaltigt zu haben. Neben der Geiselnahme und besonders schweren Vergewaltigung habe er sich auch der besonders schweren Nötigung und gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann die zur Tatzeit 23-Jährige im April dieses Jahres abends an einem Feldweg bei Reichenbach an der Fils (Landkreis Esslingen) abgepasst, mit einem Messer bedroht und in eine Hütte gebracht. Bei einer Suchaktion waren die Frau gefunden und der flüchtende Mann festgenommen worden. Angeklagt war er unter anderem wegen Geiselnahme.

Verteidigter zeigt Verständnis für Urteil

Der Jurist warf dem vorbestraften Angeklagten „Skrupellosigkeit oder Selbstbedienungsmentalität“ vor. Im Prozess hatte der 36-Jährige, „arbeitslos, sozial isoliert und vom Leben frustriert“, wie es bei der Urteilsbegründung heißt, die Vorwürfe eingeräumt. Der Verteidiger des Mannes zeigte Verständnis für die Entscheidung der Kammer. „Die Taten, die wir hier verhandelt haben, hat mein Mandant zu Recht als Gräueltaten bezeichnet“, sagt er nach der Urteilsverkündung.

Täter bezeichnet sein Leben als „kaputt“

Der Werdegang des Angeklagten ist von Drogen und Arbeitslosigkeit gezeichnet, seine Ausbildung zum Schreiner abgebrochen, wegen Raubes bereits vorbestraft, teils auch obdachlos, schlicht am Ende. Rückblickend sei sein ganzes Leben „kaputt“ gewesen, hatte der 36-Jährige im Prozess ausgesagt. Gekifft habe er täglich, seit rund 20 Jahren. Das ganze „Bündel von Gründen“ könne aber nach wie vor nicht erklären, wie ein Mensch eine solche Tat begehen könne, sagte der Richter zur Anklagebank gewandt.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Verteidigung und Nebenklage hatten keinen konkreten Antrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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