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Das Landesgericht Stuttgart nimmt die Forderung der Staatsanwaltschaft an.

Lebensgefährtin erstochen: Mann muss 13 Jahre ins Gefängnis

Als heimtückischen Mord bezeichnet der Richter der Schwurgerichtskammer die Ermordung

Ein Blaulicht auf dem Dach eines Polizeifahrzeugs.
Bei einem Unfall in Bruchsal sind zwei Personen leicht verletzt worden und sind rund 30.000 Euro Sachschaden entstanden. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Weil er seine Lebensgefährtin in Rudersberg (Rems-Murr-Kreis) ohne erkennbaren Grund erstochen hat, ist ein 53 Jahre alter Mann zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte habe eine heimtückischen Mord begangen, sagte der Richter der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart am Donnerstag. „Wir haben kein so richtiges Motiv gefunden.“ Der Angeklagte hatte eingeräumt, seine drei Jahre ältere Lebensgefährtin an einem frühen Morgen Anfang März im Schlafzimmer des gemeinsamen Hauses mit einem Klappmesser umgebracht zu haben.

Mit dem Strafmaß entsprach das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte sich indessen für auf eine Verurteilung wegen Totschlags ausgesprochen und eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als sieben Jahren verlangt.

Der Angeklagte habe im Schlafzimmer mit großer Wucht zweimal zugestochen, hieß es. Zwei weitere Stiche habe die Frau abwehren können, bevor sie gestorben sei. Die Lebensgefährtin des Mannes sei arg- und wehrlos gewesen. Sie habe unter Multipler Sklerose gelitten. „Sie hat ihre Erkrankung akzeptiert.“ Das Paar sei finanziell abgesichert gewesen und habe sich sozial engagiert. Nach dem Tod der Frau fing der 53-Jährige noch an, einen Abschiedsbrief zu schreiben. Ihn vollendete er aber nicht. Danach begab er sich in das Badezimmer und verletzte sich selbst mit dem Messer schwer, bevor er den Notruf wählte und die Polizei alarmierte, berichtete der Richter weiter.

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