Der libanesische Oberarzt hatte sich in der Vergangenheit geweigert Frauen die Hand zu schütteln. Wegen diesem Verhalten hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) den Einbürgerungsantrag abgelehnt.
Die Einstellung des Mannes gewährleiste nicht, dass er sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordne, teilte der VGH am Freitag mit. Zuvor hatte der Mann gegen die Ablehnung seines Antrags durch ein Landratsamt erfolglos vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart geklagt.
Der Mann lehne laut VGH das Händeschütteln mit jeder Frau ab, weil er dies als drohende Gefahr sexueller Versuchung beziehungsweise unmoralisches Handeln verstehe. Die Tatsache, dass der Einbürgerungsbewerber mittlerweile aus Gründen der Gleichbehandlung auch Männern nicht mehr die Hand gebe, ändere nichts an der rechtlichen Bewertung des Verhaltens.
Der Libanese lebt laut Gericht seit 2002 rechtmäßig in Deutschland und ist mittlerweile Oberarzt an einer Klinik. Obwohl die mündliche Verhandlung bereits im Sommer stattgefunden hatte, wurde den Beteiligten das Urteil erst jüngst mitgeteilt. Der VGH hat eine Revision zugelassen.