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Neue Beschlüsse nach Ministerpräsidenten-Konferenz

Lockdown über Ostern: Das sind die neuen Corona-Regeln

Nach 2020 soll es auch in diesem Jahr wieder ein Ostern im Corona-Lockdown geben. Statt erhoffter Lockerungen gibt es über die Feiertage sogar weitere Einschränkungen. Das gesellschaftliche Leben soll weitgehend heruntergefahren werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den Beschlüssen.

Hart und lange verhandelt: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Michael Müller (SPD), Regierender Bürgermeister von Berlin, sitzen während einer Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie.
Hart und lange verhandelt: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Michael Müller (SPD), Regierender Bürgermeister von Berlin, sitzen während einer Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie zusammen. Foto: Jesco Denzel picture alliance/dpa/Bundesregierung

Die dritte Corona-Welle hält Deutschland in Atem. Die steigenden Infektionszahlen färben die Corona-Karten der Länder dunkelrot, durch die schnelle Ausbreitung der Mutanten übersteigt die Zahl der belegten Betten auf den Intensivstationen noch die Spitzenwerte der ersten Welle im Frühjahr 2020.

Um eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, ordnet die Politik eine pandemische Vollbremsung an, die weit bis nach Ostern nachwirken soll. Die Befürworter von Kompromisslösungen konnten sich nicht durchsetzen. Über Ostern soll das Prinzip gelten: „Wir bleiben zu Hause“.

Die BNN beantworten die wichtigsten Fragen zur neuen Bund-Länder-Runde.

Wie lange bleibt der Lockdown in Kraft?

Er war zunächst bis zum 28. März vereinbart, nun wird er bis zum 18. April verlängert. Das war bei den Beratungen wohl unstrittig. Frühestens ab dem 6. April werden Öffnungsschritte nach dem am 3. März vereinbarten Fahrplan in Betracht gezogen.

Welche Regeln gelten für Treffen und Familien-Besuche über Ostern?

Kanzlerin und Ministerpräsidenten haben besprochen, dass das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben vom 1. bis einschließlich 5. April, also vom Gründonnerstag bis Ostermontag, weitgehend heruntergefahren werden soll, um die dritte Welle der Pandemie zu durchbrechen. Auch deswegen gilt in diesem Zeitraum ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum.

Anders als in der Beschlussvorlage angedacht, sollen die Kontaktbeschränkungen deshalb auch über die Feiertage nicht gelockert werden. Es dürfen sich nun in diesem Zeitraum maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Weiterhin zählen Kinder unter 14 nicht mit. Paare gelten als ein Hausstand.

Religionsgemeinschaften werden gebeten, über die Feiertage nur virtuelle Gottesdienste zu veranstalten. Impf- und Testzentren sollen weiter geöffnet bleiben.

Die eigentlich weiterhin geltende Notbremse wird in diesem Abschnitt nicht erwähnt. Diese würde in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 vorsehen, dass sich nur ein Haushalt und eine weitere Person treffen dürfen.

Wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann in dieser Hinsicht für Baden-Württemberg verfahren will, und ob er die Regeln auf Landesebene weiter einschränkt, ist noch nicht klar. Er will sich am Dienstagmittag (12 Uhr) dazu äußern, welche besonderen Maßnahmen Baden-Württemberg ergreifen will.

Wird es möglich sein, über Ostern zu verreisen?

Die Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz haben darauf gedrängt, zumindest den Bürgern im eigenen Bundesland „kontaktarmen“ Urlaub möglich machen - und zwar in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Appartements, Wohnwagen und Wohnmobilen, sofern diese über eigene Sanitäreinrichtungen verfügen und auch das Essen in Eigenregie organisiert wird.

Das wurde allerdings im Laufe der Beratungen aus den Beschlussvorlagen von Bund und Ländern gestrichen. Die Kanzlerin hatte damit gedroht, die Beschlüsse der Konferenz nicht mitzutragen, wenn oben genannte Bundesländer weiter auf den kontaktarmen Urlaub bestehen. Die Debatte darum war auch einer der Hauptgründe für die stundenlange Unterbrechung des Gipfels.

Was ist mit den Auslandsreisen?

Für In- und Auslandsreisen gilt: Auf nicht zwingend nötige Reisen sollen die Bürgerinnen und Bürger verzichten. Wer aus einem ausländischen Risikogebiet zurückkehrt, muss für zehn Tage in Quarantäne. Diese kann verkürzt werden durch einen negativen Test, allerdings frühestens am fünften Tag nach der Einreise. Außerdem wird von den Fluglinien erwartet, dass sie die Flüge während der Osterferien nicht ausweiten und konsequent Crews und Passagiere vor dem Rückflug testen.

Zudem will die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz so ändern, dass ein Test vor dem Abflug für die Einreise nach Deutschland vorgeschrieben ist. Damit würde auch eine Testpflicht für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten wie Mallorca bestehen.

Welche Regeln gelten jetzt für Handel und Gastronomie?

An Ostern, also vom 1. bis zum 5. April, müssen Geschäfte geschlossen bleiben. Allein der „Lebensmittelhandel im engen Sinne“ darf am Karsamstag öffnen. Bereits wiedereröffnete Außengastronomie muss wieder schließen.

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Ändert sich die „Notbremse“-Regelung?

In Regionen mit hohen Inzidenzzahlen muss die Notbremse konsequenter als bisher angewandt werden. Diese Regeln könnten hinzukommen:

  • Mitfahrer, die nicht zum Hausstand gehören, müssen im Auto besser schützende Masken tragen.
  • Die Schnelltest-Pflicht soll auf Bereiche ausgeweitet werden, wo Abstandsregeln und Maskenpflicht erschwert sind.
  • Ausgangssperre und verschärfte Kontaktbeschränkungen

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg liegt landesweit bei 103,0 und damit weiter über dem wichtigen Schwellenwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Ab diesem Wert greift in den Landkreisen die Notbremse. Das heißt zum Beispiel, dass es bei einer Inzidenz über 100 keine weiteren Öffnungen geben darf oder Lockerungen zurückgenommen werden müssen. Zudem wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

19 von 44 Stadt- und Landkreisen im Südwesten haben eine Inzidenz von über 100. Die Kreise Rastatt (205,3) und Schwäbisch Hall (333,9) bilden weiterhin die Spitze mit dem landesweit stärksten Infektionsgeschehen. Auch im Ländervergleich ist Baden-Württemberg zuletzt zurückgefallen. Mittlerweile haben sechs Bundesländer niedrigere Inzidenzen als der Südwesten.

Kretschmann hatte schon vor der Konferenz von Ausgangsbeschränkungen für Hotspot-Regionen gesprochen. Zudem hatte er infrage gestellt, ob es dabei bleiben könne, dass Stadt- und Landkreise selbstständig über Öffnungen je nach Inzidenzen entscheiden können oder ob man das wieder landesweit regeln müsse. Auch dazu wird er sich wohl am Dienstagmittag äußern.

Werden Schulen und Kitas offen bleiben?

In der Beschlussvorlage war angedacht, dass es ab einer Inzidenz von 200 eine Schließung von Schulen und Kitas geben könnte, wobei dies „mit einigen Tagen Vorlauf“ geschehen würde, „damit sich Familien darauf einstellen können“. Aktuell würde das in der Region für den Landkreis Rastatt zutreffen, wo sich der Sieben-Tage-Inzidenzwert seit dem vergangenen Freitag über 200 hält.

In dem Papier von Bund und Ländern wurden diese angedachten Verschärfungen zwar wieder gestrichen. Kretschmann hatte aber erwogen, angesichts vieler Ansteckungen in Kitas und Schulen auch hier noch etwas zu ändern.

Davon abgesehen sollen Beschäftigte in Kitas und Schulen sowie Schülerinnen und Schüler so bald wie möglich zweimal pro Woche getestet werden.

Welche Rolle sollen die kostenlosen Corona-Schnelltests spielen?

Den Ländern soll es zudem ermöglicht werden, in Regionen mit niedriger Inzidenz „im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten“ mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu öffnen.

Wie sieht es mit Besuchen in Alten- und Pflegeeinrichtungen aus?

Ungeimpfte Bewohner sollen schnell ein Impfangebot erhalten. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung können die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Ausbruchsgeschehen wieder erweitert werden und wohnbereichs-übergreifende Gruppenangebote wieder angeboten werden.

Was gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Unternehmen sollen ihren Mitarbeitern weiterhin die Arbeit im Homeoffice ermöglichen. Wo dies nicht möglich ist, sollen den Arbeitnehmern mindestens ein, „bei entsprechender Verfügbarkeit“ zwei Tests pro Woche angeboten werden. Anfang April sollen die Wirtschaftsminister Bericht erstatten, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Die Bundesregierung will dann mögliche schärfere Arbeitsschutzvorschriften prüfen.

Was sind die nächsten Schritte?

Über die Regeln in Baden-Württemberg informiert Ministerpräsident Kretschmann am Dienstagmittag um 12 Uhr. Die nächsten Beratungen über das weitere Vorgehen in der Pandemie von Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder ist für den 12. April geplant.

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