Seit Samstag gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Corona-Verordnung. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene wegen 2G plus nun einen negativen Corona-Test. Nur wer bereits einen Booster erhalten hat, war bislang von dieser Testpflicht ausgenommen.
Doch die Landesregierung hat die 2G-plus-Regel am Sonntag noch einmal präzisiert. So soll es etliche Ausnahmen geben. Neu ist, dass nun auch bestimmte Personen ohne Boosterimpfung von der Testpflicht entbunden sind. Die Landregierung nimmt von der 2G-plus-Regel auch Genesene aus. Letztere müssen nachweisen, dass die Infektion maximal sechs Monate zurückliegt. Der Nachweis bei Genesenen erfolgt entweder mittels Nukleinsäurenachweis oder PCR-Test.
Weitere Ausnahmen von der 2G-plus-Regel sind Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung – also zwei Corona-Impfungen –, sofern die letzte Impfung nicht mehr als sechs Monate her ist. Grundlage dieser Abweichungen seien wissenschaftliche Expertisen, so das Ministerium. Eine entsprechende Klarstellung will die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen.
CDU und SPD hatten Kritik an den neuen Corona-Regeln geäußert
Die CDU-Fraktion betonte, sie habe sich dafür stark gemacht, dass auch Menschen, deren Zweitimpfung oder Genesung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, ebenfalls von der Testpflicht befreit werden. Es dürfe keine vollständig Geimpften erster und zweiter Klasse geben.
Die SPD sprach von verspäteten, unklaren und widersprüchlichen Informationen, die die Menschen verunsicherten. „So nimmt das Vertrauen und die Akzeptanz in die Politik weiter ab. Und es ist schädlich für die weitere Pandemie-Bekämpfung im Land“, sagte Landtagsfraktionschef Andreas Stoch. So waren etwa am Freitag erst Vorteile für Booster-Geimpfte ausgeschlossen worden, diese wenige Stunden später aber doch gewährt worden.
Nicht geimpfte Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren können noch bis zum 31. Januar 2022 über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen erhalten.
Das Ressort von Sozialminister Manne Lucha (Grüne) rief die Ordnungsbehörden auf, in der ersten Woche der neuen Corona-Regeln Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen.