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Verschärfung der Corona-Maßnahmen

Ministerium zu Regel-Wirrwarr in Baden-Württemberg: „Nicht optimal gelaufen“

Das vergangene Adventswochenende fiel aufgrund der Corona-Verschärfungen für den Einzelhandel und die Gastronomie sehr schwach aus. Das Gesundheitsministerium reagierte am Montag daraufhin mit einem Eingeständnis.

Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf die 2G-Regel hin.
Das Gesundheitsministerium hat am Montag seinen Fehler eingeräumt. (Symbolbild) Foto: Daniel Reinhardt/dpa/Symbolbild

Nach dem jüngsten Hin und Her bei den neuen Corona-Regeln im Land hat das Gesundheitsministerium Fehler eingeräumt und um Verständnis für die drängenden Abläufe des Verfahrens geworben. „Ja, das ist nicht optimal gelaufen“, sagte ein Sprecher am Montag der dpa. Allerdings gelte eine Verordnung auch erst zum Zeitpunkt ihrer Notverkündung. „Also dann, wenn alle Änderungen der beteiligten Ressorts eingearbeitet sind“, sagte er weiter. Es sei sehr schwer gewesen, nach dem Bund-Länder-Gespräch und den dortigen Beschlüssen vom Donnerstag innerhalb von 24 Stunden eine rechtssichere Verordnung abzustimmen.

Die Landesregierung hatte die Verordnung am späten Freitagabend veröffentlicht. Bereits am Sonntag hatte sie nachgelegt und die Einschränkungen präzisiert. Demnach werden bei der 2G-plus-Regel (Genesene und Geimpfte) nicht nur wie bereits bekannt Menschen mit einer Auffrischungsimpfung von der Testung ausgenommen, sondern auch frisch Geimpfte und Genesene. Letztere müssen nachweisen, dass die Infektion maximal sechs Monate zurückliegt. Wirtschaftsverbände warfen der Regierung am Montag vor, wirtschaftlichen Schaden angerichtet und unnötig für Verwirrung gesorgt zu haben.

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