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Öffentlichkeit ausgeschlossen

14-Jähriger vor dem Landgericht: Mordfall Eschelbach wird bald verhandelt

Hat ein 14-Jähriger im Rhein-Neckar-Kreis einen 13-Jährigen erstochen? Die Ermittler gehen davon aus. Nun landet der Mordfall Eschelbach vor Gericht, die Termine sind angesetzt.

Blumen am Tatort: Hunderte Menschen hatten an einem Trauermarsch für den getöteten 13-jährigen Jungen teilgenommen. Auch danach wurden immer wieder Blumen niedergelegt und Kerzen aufgestellt.
Blumen am Tatort: Hunderte Menschen hatten an einem Trauermarsch für den getöteten 13-jährigen Jungen teilgenommen. Auch danach wurden immer wieder Blumen niedergelegt und Kerzen aufgestellt. Foto: Sebastian Raviol

Ein 14-Jähriger muss sich ab Ende Oktober vor dem Landgericht Heidelberg verantworten. Es geht um den Mordfall Eschelbach: Der Junge soll am Waldrand des Dorfes im Rhein-Neckar-Kreis einen 13-Jährigen erstochen haben. Die Staatsanwalt geht davon aus, dass er ihn „hinterrücks mit mehreren Messerstichen“ getötet hat und geht in ihrer Anklage vom Motiv der Eifersucht aus.

Nun sind Verhandlungstermine angesetzt, wie das Landgericht auf BNN-Anfrage bestätigt. Beginn ist am 20. Oktober mit neun weiteren Terminen über den November – vorerst bis zum 6. Dezember.

„Die Verhandlungen werden wohl unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden“, kündigt eine Gerichtssprecherin an. Dies sei zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des minderjährigen Angeklagten.

Der 14-Jährige war auch aufgrund der Situation am mutmaßlichen Tatort schnell ins Blickfeld der Ermittler geraten. Bei dem Einsatz Ende Februar am Waldrand fanden die Polizeikräfte den Jungen mit blutverschmierten Händen und einem Messer vor, daneben ein zwölfjähriges Mädchen. Am Boden lag der 13-Jährige, der bereits nicht mehr lebte.

Bis zu zehn Jahre Haft sind möglich

Unter anderem werteten die Ermittler darauf Chatverläufe aus. Im Raum stand, dass der 14-Jährige den Jüngeren in den Wald gelockt haben könnte. Auch die Rolle des Mädchens, die mit beiden Jungen Beziehungen geführt haben soll, wurde untersucht.

Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt: „Wie die Ermittlungen weiter erhellten, war der Angeschuldigte dabei einem bereits geraume Zeit zuvor gefassten detaillierten Tatplan gefolgt.“ Der Tatverdächtige wurde festgenommen und schwieg in der Untersuchungshaft.

Ein Gutachter sieht ihn in seiner geistigen Entwicklung „bereits strafrechtlich verantwortlich“. Im Jugendstrafrecht sind für eine solche Tat bis zu zehn Jahre Haft möglich.

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