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Moderne Kriminaltechnik ermöglicht Aufklärung

Mord vor 25 Jahren: Urteil gegen 71-Jährigen erwartet

Ein Mann ersticht eine ihm fremde Frau auf offener Straße. Lange können die Ermittler dem Verdächtigen die Tat nicht nachweisen, doch dann landen sie bei einer erneuten DNA-Untersuchung einen Treffer. Nun soll ein Urteil gesprochen werden.

Ein Schild weist an einer Fassade auf das Landgericht Stuttgart hin.
Am Landgericht Stuttgart wird heute nach 25 Jahren das Urteil gesprochen. Foto: Marijan Murat/dpa/Archiv

Eine Frau ist an einem Sommerabend im Juli 1995 auf dem Weg nach Hause - plötzlich sticht ein Mann der 35-jährigen in Sindelfingen mehrmals mit einem Messer in die Brust. Die Frau stirbt. Mehr als 25 Jahre nach der blutigen Tat soll am Mittwoch am Landgericht Stuttgart ein Urteil gesprochen werden. Angeklagt ist ein heute 71-Jähriger, der schon einmal eine schwere Straftat verübte.

Zeugen hatten bei der Tat in Sindelfingen auf einen Beziehungsstreit getippt. Als sie den Mann ansprachen, sagte dieser: „Hier ist ein Unglück passiert, rufen Sie die Polizei.“ Der Täter entfernte sich vom Tatort nahe des S-Bahnhofs Goldberg. Damals lebte der Angeklagte noch im Landkreis Böblingen.

Laut Staatsanwaltschaft geriet der in Norddeutschland geborene Mann schon früh ins Visier einer Sonderkommission. Doch mit den damaligen Möglichkeiten der Kriminaltechnik ließ sich ihm lange nichts nachweisen. Der Fall wurde zu einem sogenannten „Cold Case“.

Durchbruch dank moderner Kriminaltechnik

Erst 2018 kam wieder Bewegung in die Sache. Experten des Landeskriminalamts Baden-Württemberg kontrollierten in einer „Wiederholungsüberprüfung“ erneut eine DNA-Spur, die damals am Körper des Opfers gesichert worden war. Durch molekulargenetische Untersuchungen erhärtete sich der Verdacht gegen den 71-Jährigen. Im Februar 2020 nahmen Beamte ihn in Hamburg fest.

Das mögliche Motiv des Mannes blieb in dem im September eröffneten Indizienprozess unklar. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch.

2007 hatte das Landgericht Würzburg den Mann wegen Totschlags und räuberischer Erpressung in einem anderen Fall verurteilt. Der 71-Jährige erhielt damals nach Angaben des Stuttgarter Landgerichtssprechers eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten - 2016 wurde er entlassen.

Nach Angaben des Gerichts absolvierte der Mann eine Lehre im kaufmännischen Bereich und arbeitete später in verschiedenen Berufen. Von 1985 an arbeitete er bei einer Digitalfirma in Stuttgart. Er hat demnach drei Kinder aus zwei Ehen.

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