Skip to main content

Corona-Verordnung

Nach fast drei Jahren: Ende der Maskenpflicht im baden-württembergischen Nahverkehr

Nach fast drei Jahren Maskenpflicht muss seit diesem Dienstag kein Mund-Nase-Schutz mehr in Bussen und Bahnen getragen werden. Zumindest im Nahverkehr.

Ein Mann bringt eine Hinweistafel zur Maskenpflicht an der Scheibe eines Zuges an.
Schild ab: Im Nahverkehr müssen in Baden-Württemberg keine Masken mehr getragen werden. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Mit der neuen Corona-Verordnung ist die Maskenpflicht im baden-württembergischen Nahverkehr seit diesem Dienstag (31. Januar) nach fast drei Jahren aufgehoben. Auch das Personal in Arztpraxen kann nun wieder auf den lange vorgeschriebenen Schutz verzichten. Es sind die letzten Auflagen, über die das Land selbst entscheiden konnte.

Wenige Tage lang werden Land und Bund noch getrennte Wege auf der Schiene gehen: Während für den Nahverkehr die Pflicht kassiert wurde, muss die Maske im Fernverkehr der Deutschen Bahn noch bis einschließlich Mittwoch (1. Februar) getragen werden.

Corona-Regeln des Bundes sind noch bis zum 7. April gültig

Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen galt in Baden-Württemberg seit Ende April 2020. Es reiche aber derzeit aus, das Tragen des Mund-Nase-Schutzes vor allem in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Nahverkehr zu empfehlen, hatte das Gesundheitsministerium bei der Ankündigung der Verordnung mitgeteilt.

Die Corona-Regeln des Bundes sind noch bis zum 7. April gültig, dann entfällt nach aktuellem Stand auch die Maskenpflicht für Patienten und Besucher in Praxen.

nach oben Zurück zum Seitenanfang