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Das gilt für Baden-Württemberg

Neue Corona-Verordnung: Singles müssen Silvester nicht alleine feiern

War der Druck zu hoch? Oder wollte die Landesregierung alleine lebenden Personen nicht drei Wochen lang jeden nächtlichen Kontakt verbieten? Auf jeden Fall wurde nun eine wichtige Frage in den baden-württembergischen Corona-Regeln geklärt.

Singles in Baden-Württemberg droht an Silvester nun doch kein „Dinner for one“.
Singles in Baden-Württemberg droht an Silvester nun doch kein „Dinner for one“. Foto: Jean-Christophe Bott/dpa

Singles müssen an Silvester in Baden-Württemberg doch nicht alleine zuhause bleiben: Der entsprechende Passus in den baden-württembergischen Corona-Regeln wurde am Mittwochvormittag geändert. Laut der aktualisierten Verordnung und einem neuen Frage-Antwort-Text auf der Webseite der Landesregierung sind Übernachtungen bei Freunden und Verwandten erlaubt, wenn die Anreise vor 20 Uhr stattgefunden hat.

Übernachtungen bei Freunden und Verwandten sind erlaubt, wenn die Anreise vor 20 Uhr stattgefunden hat.
Aktualisierter Frage-und-Antwort-Text auf baden-wuerttemberg.de

Wegen der nächtlichen Ausgangssperre dürfen die Menschen in Baden-Württemberg bis zum 10. Januar das Haus zwischen 20 Uhr und 5 Uhr nur aus triftigen Gründen verlassen. Der Besuch von Freunden oder Verwandten gehört nicht dazu, ist aber erlaubt, sofern die Anreise vor 20 Uhr stattgefunden hat und man über Nacht bleibt.

In einer früheren Version des Frage-und-Antwort-Textes hatte die Landesregierung geschrieben, dies sei nicht erlaubt – außer mit triftigen Gründen wie beispielsweise bei der Pflege hilfsbedürftiger Menschen. Dieser Abschnitt wurde geändert, die entsprechende Auslegung der Corona-Verordnung ist nicht mehr gültig.

Das bedeutet, dass Singles nun die Chance haben, Silvester mit Freunden im kleinen Kreis zu feiern und in deren Wohnung zu übernachten. Die Regeln für Ansammlungen im privaten Raum müssen jedoch auch bei Übernachtungen im Freundeskreis beachtet werden, teilt die baden-württembergische Landesregierung in ihrem Fragen- und Antworten-Katalog mit. Es dürfen sich also maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen.

Fahrt zum Partner jetzt auch nach 20 Uhr erlaubt

Ausnahmen von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gibt es nur zwischen dem 24. Und 26. Dezember. Dann darf ein Haushalt Besuch von vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten empfangen.

Für Paare gibt es noch eine weitere Änderung in der neuen Corona-Verordnung: Der Lebenspartner oder die -partnerin darf seit dem 16. Dezember jederzeit zwischen 20 und 5 Uhr besucht werden. Auch die An- und Abreise in seine oder ihre Wohnung dürfen nun in dieser Zeit stattfinden.

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