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Anschlagspläne in Karlsruhe

Nach zwei Jahren: Urteil im Eiszeit-Prozess gefallen

Ob ein 32-Jähriger als IS-Mitglied einen Anschlag mit einem Transporter auf die Karlsruher „Eiszeit“ ausführen wollte, war seit dem Winter 2017 eine offene Frage. Nach zwei Jahren Prozess sorgte der Richter am Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch für Klarheit.

So begann der Eiszeit-Prozess gegen Dasbar W. am Oberlandesgericht Stuttgart vor zwei Jahren – nun wurde der 32-Jährige verurteilt.
So begann der Eiszeit-Prozess gegen Dasbar W. am Oberlandesgericht Stuttgart vor zwei Jahren – nun wurde der 32-Jährige verurteilt. Foto: Marijan Murat/dpa/Archiv

Am Mittwoch endete ein aus Karlsruher Sicht denkwürdiger Gerichtsprozess. Am Oberlandesgericht Stuttgart wurde seit zwei Jahren verhandelt. Dort musste sich der 32-jährige Dasbar W. verantworten, der laut Anklage vor Weihnachten 2017 einen Anschlag mit einem Transporter auf die Karlsruher „Eiszeit“ geplant haben und die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) als Mitglied unterstützt haben soll. Richter Herbert Anderer verkündete das Urteil: W. wird wegen IS-Mitgliedschaft zu fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Anschlagspläne in Karlsruhe habe man ihm nicht nachweisen können, könne diese aber auch nicht ausschließen.

Drei Jahre hat W. bereits in Untersuchungshaft verbracht. Der in Freiburg geborene Deutsche kurdischer Herkunft war kurz vor Weihnachten 2017 in Karlsruhe auf offener Straße von Spezialkräften der baden-württembergischen Polizei festgenommen worden. Aus Sicht der Ermittler griffen sie ein, bevor W. einen Anschlag auf die Karlsruher Eislaufbahn ausführen konnte. Zuvor hatten sie seine Wohnung in Rüppurr abgehört und unter anderem seine Bewerbung als Paketfahrer als Hinweis gedeutet.

Rolle der Vertrauensperson wurde immer wichtiger

Vor allem aber stützte sich die Anklage auf eine eingesetzte Vertrauensperson (VP), die sich W. angenähert und sich mehrmals privat mit ihm getroffen hatte. Die Berichte des Mannes nach den Treffen mit W. („Auf mich wirkt er wie ein Terrorist“) waren aus Sicht der Ermittler eindeutig und glaubwürdig.

In den Verhandlungen am Oberlandesgericht kritisierten die Verteidiger das Landeskriminalamt immer wieder für den Einsatz dieser Vertrauensperson. Verteidiger Marc Jüdt aus Karlsruhe hatte betont: „Die VP konnte ein völlig bizarres Bild des Angeklagten zeichnen.“ Es handle sich um einen verlogenen Widerling.

Während der Verhandlungstage hatte zumindest auch Richter Anderer gegenüber dem Vorgesetzten der vorbestraften Vertrauensperson durchblicken lassen, dass die Glaubwürdigkeit zu hinterfragen ist („Oder er hat Ihnen Mist erzählt“). Auch in seiner Urteilsbegründung am Mittwoch ging er auf die Rolle der VP ein, die für den Prozess immer wichtiger wurde.

Gegen Ende des Prozess hatte die Anklage daran festgehalten, W. habe einen Anschlag auf die „Eiszeit“ verüben wollen, er unterstütze den IS und er sei Mitglied der Terrormiliz. Dafür hatte sie eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten gefordert.

Die Verteidiger räumten die Unterstützung des IS durch das Erstellen von Propagandavideos in einem Chat ein, hatten aber aufgrund der abgesessenen Untersuchungshaft die Freilassung gefordert.

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