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Nachtruhe für Fische und Vögel

Angler ziehen vor Gericht: In Baden-Württemberg ist Nachtangeln verboten, in der Pfalz nicht

Aus Sicht der Angler ist das baden-württembergische Nachtangelverbot ungerecht. Von allen Nutzern von Gewässern werden nachts ausgerechnet die ruhigen Naturgenießer verbannt, während andere Party machen dürfen. Betroffene wehren sich jetzt vor Gericht.

Hans-Hermann Schock, Vorsitzender des Württembergischen Angler Vereins.
Hans-Hermann Schock, Vorsitzender des Württembergischen Angler Vereins. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild

Das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg hat groteske Folgen: Am Rhein müssen die Angler aus dem Südwesten ihre Ruten einpacken, wenn ihre rheinland-pfälzischen Kollegen am gegenüberliegenden Ufer ihr Gerät für nächtliches Fischen auspacken.

„Es sind derselbe Fluss und dieselben Fische, und doch gelten völlig unterschiedliche Vorgaben“, sagt Olaf Lindner vom Deutschen Angelfischerverband (DAFV). Grund ist die in Deutschland einzigartige Regelung, wonach Angler nachts ihre Rute nicht auswerfen dürfen.

Gegen diese aus ihrer Sicht unsinnige Einschränkung gehen jetzt sechs Privatpersonen beim Verwaltungsgericht Stuttgart vor (Az.: 5K 5845/20). Bei der Verhandlung am Dienstag (11.00 Uhr) ist noch kein Urteil zu erwarten. Rund 150.000 Menschen im Südwesten haben einen Fischereischein und sind meist Mitglied in einem der 800 Angelvereine.

Angeln in der Nacht ist in der Regel verboten

Nach der Landesfischereiverordnung dürfen sie bis eine Stunde nach Sonnenuntergang und ab einer Stunde vor Sonnenaufgang fischen. Nur das Fischen auf Wels, Flusskrebs und Aal ist bis Mitternacht beziehungsweise bis 1.00 Uhr nachts während der Sommermonate möglich. Welse und Aale sind nachtaktive Tiere.

Das Verbot trägt laut dem Ministerium für Ländlichen Raum dem Bedürfnis der Fische und anderer Tiere wie am Ufer lebenden Vögeln nach ungestörter Nachtruhe Rechnung. „Und es dient dem Schutz der Fische und Angler, da waidgerechtes Angeln nachts wegen unzureichender Beleuchtungsmöglichkeiten nur eingeschränkt möglich ist.“

Angler sehen sich als „Aufsicht“, nicht als Störer

Unter „waidgerechtes Angeln“ fielen das Betäuben und Töten der Fische, erläutert der Sprechers des DAFV, der 500.000 und damit ein Drittel der Angler bundesweit vertritt. „Moderne Stirnlampen spenden aber genug Licht für fachgerechtes Vorgehen.“ Anders als das Landwirtschaftsministerium, das eine Störung der Natur befürchtet, sieht der Verband die Angler auch als „Aufsicht“: Sie melden Müll oder schlechten Gewässer-Zustand.

Einer der Kläger, Hans-Hermann Schock, spricht von Schikane. Er fragt: „Schwimmen, baden, rudern, Radau machen oder Hunde baden ist rund um die Uhr möglich, aber wir sollen die Störenfriede sein?“. Immer mehr Angler wollten länger als einen Tag am Wasser verbringen, sagt der Chef des Anglervereins Württemberg. Dafür müssten sie aber ihr Bundesland verlassen.

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