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2G-Option eingeführt

Neue Corona-Verordnung: In Baden-Württemberg gilt jetzt verschärfte Testpflicht

In Baden-Württemberg ist am Freitag eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Damit verschärft die Landesregierung die Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte in Unternehmen mit Publikumsverkehr.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa in der Gastronomie oder in Friseursalons müssen sich künftig zweimal wöchentlich auf das Coronavirus testen lassen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa in der Gastronomie oder in Friseursalons müssen sich künftig zweimal wöchentlich auf das Coronavirus testen lassen. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa in der Gastronomie oder in Friseursalons müssen sich künftig zweimal wöchentlich auf das Coronavirus testen lassen. Geimpfte und genesene Beschäftigte sind von dieser Pflicht befreit.

Bisher galt eine solche Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte mit Außenkontakt nur dann, wenn sich die Corona-Lage im Südwesten deutlich verschärft.

Zudem tritt nun das sogenannte 2G-Optionsmodell in Kraft, das es in einigen Bundesländern schon länger gibt. Dadurch fallen bei größeren Veranstaltungen die Maskenpflicht und Abstandsregeln weg, wenn nur Geimpfte und Genesene zugelassen sind.

Auch volle Säle und Fußballstadien kann es so wieder geben. Bisher galt eine Obergrenze für Großveranstaltungen von maximal 25.000 Besuchern unter 3G-Bedingungen.

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