Zur bestandenen Meisterprüfung haben im vergangenen Jahr im Südwesten erstmals 2.100 Handwerker die neue Meisterprämie erhalten. Das sind gut 80 Prozent aller Frauen und Männer, die 2020 ihre Prüfung erfolgreich abgelegt und damit den Titel erworben haben, wie der Handwerkstag auf Anfrage mitteilte.
Die aus dem Landeshaushalt gezahlte Prämie in Höhe von 1.500 Euro war zum 1. Mai im letzten Jahr eingeführt worden, galt aber rückwirkend seit Jahresbeginn. Wer seinen Meistertitel zwischen Anfang Januar und Ende April erworben hatte, konnte das Geld also ebenfalls bekommen.
Südwesten zieht nach
Gerade in Krisenzeiten zeige sich die Verlässlichkeit des Handwerks und der beruflichen Bildung, sagte Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold der Deutschen Presse-Agentur. „Die Meisterprämie ist ein wichtiger Schritt, um die hohe Bedeutung der beruflichen Bildung zu unterstützen“, sagte er. „Diese zeigt sich auch am großen Interesse an der Meisterprämie, selbst im Pandemiejahr 2020.“
Mit der Prämie, die es in anderen Bundesländern schon länger gibt, sollen einerseits Engagement und Leistung der Handwerker gewürdigt werden. Andererseits soll der Bonus dazu beitragen, die mitunter hohen Kosten für die Ausbildung wenigstens teilweise zu erstatten. Das hatten Wirtschaftsministerium und Handwerkstag zum Start der Prämie erklärt. Zudem soll die Finanzspritze helfen, potenzielle Nachwuchskräfte von einer beruflichen Ausbildung zu überzeugen.
Bonus steht auch zulassungsfreien Berufen zu
Nach Angaben des Handwerkstags gab es 2020 in Baden-Württemberg 2.580 Meisterabschlüsse. Von 2.313 Anträgen auf Auszahlung der Meisterprämie wurden 2.114 bewilligt. Die Auszahlung sei an bestimmte formale Kriterien gebunden, so dass Anträge abgelehnt oder gar nicht erst gestellt worden seien, hieß es.
Im gesamten Jahr 2019 hatten in Baden-Württemberg 3.139 Handwerkerinnen und Handwerker die Meisterprüfung bestanden. Eine Meisterpflicht gilt derzeit in 53 Handwerksberufen. Die Prämie wird auch an Meister aus zulassungsfreien Berufen gezahlt, die die Prüfung freiwillig ablegen.