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Städte dürfen Gebühren selber festlegen

Parkausweise für Anwohner werden deutlich teurer

Bislang kostete das Ausstellen eines Anwohnerparkausweises für die Bewohner von Parkzonen in Innenstädten maximal 30.70 Euro pro Jahr. Das war bundeseinheitlich geregelt. Zukünftig könnten Städte Anwohner kräftig zur Kasse bitten.

ARCHIV - 06.01.2018, Hamburg: Ein Verkehrschild weist im Hamburger Stadtteil Neustadt auf freies Parken für Bewohner mit Parkausweis hin. (zu dpa «Bundesrat fasst Beschlüsse zu Rente, Parken, Maklerkosten») Foto: Axel Heimken/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit
Die Kosten steigen: Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) will die Gebühren für Anwohnerparkplätze erhöhen. Foto: Axel Heimken/dpa

Ein Parkplatz vor der eigenen Haustür in bester Innenstadtlage für eine Gebühr von maximal 30,70 Euro im Jahr, also gerade einmal etwas mehr als acht Cent pro Tag?

Die Zeiten, in den die Anwohner der Städte in Baden-Württemberg nur einen symbolischen Schnäppchenpreis für ihren Anwohnerparkausweis bezahlen mussten, gehen zu Ende.

Schon ab dem kommenden Jahr werden die meisten Autobesitzer wohl deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen, um ihr Auto in einer ausgewiesenen Parkzone abstellen zu können, ohne jeweils Parkgebühren bezahlen zu müssen. Und der Preis kann von Stadt zu Stadt deutlich variieren.

In Stockholm kostet ein Ausweis 827 Euro

Der Grund: Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) will das Recht, die Höhe der Gebühren für einen Anwohnerparkausweis festzulegen, vollständig den Kommunen im Land übertragen. Bisher galt eine bundeseinheitliche Regelung, die einen Höchstsatz von 30,70 Euro pro Jahr vorsah.

Manche Städte verlangten gar nur zehn Euro für das Ausstellen eines entsprechenden Parkausweises. Das ist nach Ansicht von Hermann „viel zu günstig, um einen echten Anreiz zum Umstieg auf Klima und Umwelt schonende Alternativen zu bieten“. So würde in Stockholm ein entsprechender Ausweis 827 Euro, in Amsterdam 535 Euro und in Basel 258 Franken kosten.

Höchstgrenzen für die Parkgebühren werden vom Land nicht festgesetzt.
Winfried Hermann (Grüne), Verkehrsminister von Baden-Württemberg

Nach langen Verhandlungen hatten sich Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und seine Länderkollegen Anfang Juli darauf geeinigt, dass die Länder und Kommunen mehr Spielraum erhalten sollen. Baden-Württemberg will noch in diesem Jahr die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, um den Kommunen „den vollen Handlungsspielraum“ zu übertragen.

Das gilt auch für die Höhe der Gebühr. „Höchstgrenzen für die Parkgebühren werden vom Land nicht festgesetzt“, heißt es in einem Schreiben von Verkehrsminister Hermann an den Präsidenten des Städtetags, den Mannheimer Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD), der unserer Redaktion vorliegt.

Bei der Festlegung der Gebühr könne „auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlichen Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die BewohnerInnen angemessen berücksichtigt werden“. Soll heißen, wo Parkraum knapp ist, kann es richtig teuer werden. Diese Einnahmen könnten den Kommunen und Kreisen Hermann zufolge „weitere Spielräume für die Gestaltung nachhaltiger Mobilität eröffnen“, beispielsweise eine höhere Förderung des ÖPNV.

Quote

Gegenüber unserer Zeitung bekräftigte der Verkehrsminister seine Position: „Der öffentliche Raum ist nicht selbstverständlich kostenlos. Durch ein gutes Parkraummanagement können der motorisierte Individualverkehr in den Kommunen zurückgedrängt werden und die Innenstädte und Ortsmitten dadurch an Lebensqualität gewinnen.“

In Karlsruhe trifft der Gemeinderat die Entscheidung

Auch der Städtetag Baden-Württemberg begrüßte die Entscheidung Hermanns, den Kommunen mehr Handlungsspielraum zu gewähren. „Das stärkt die kommunale Selbstverantwortung“, sagte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin und Verkehrsdezernentin Susanne Nusser unserer Zeitung. Zudem gebe dies den Städten die Möglichkeit, passgenaue Lösungen zur Verkehrslenkung und –steuerung zu entwickeln.

Ob die Stadt Karlsruhe von dem neuen Recht Gebrauch machen wird, ist noch offen. „Die Entscheidung darüber trifft der Gemeinderat,“ sagte ein Sprecher auf Nachfrage.

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