Skip to main content

Experten arbeiten an Konzept

Pflichtbesuche in Gedenkstätten: Eisenmann hält an Forderung fest

Vor zwei Jahren war es ein großes Thema: Soll der Besuch von Gedenkstätten für Schüler verpflichtend sein? Im Hintergrund liefen seitdem Planungen, wie das Kultusministerium nun auf BNN-Anfrage erklärt.

Das Schloss Grafeneck spiegelt sich in einer Pfütze.
Die Gedenkstätte in Grafeneck (Kreis Reutlingen) verzeichnet jährlich rund 15 000 Besucher. Für Schüler sollte der Besuch von Gedenkstätten verpflichtend sein, so die Forderung von Kultusministerin Susanne Eisenmann. Foto: Daniel Naupold/dpa

Roswitha Goller ist seit Jahren dabei, die Geschichte ihres Bruders aufzuarbeiten. Die Frau aus Rastatt möchte wissen, wer der Junge war, der 1940 im Alter von Sieben Jahren in der Tötungsanstalt Grafeneck vergast worden ist. Goller sucht wie berichtet auch Menschen, die ein ähnliches Schicksal in der Familie erlitten haben. Doch eine andere Frage geht ihr nicht aus dem Kopf: Wieso erhalten extreme politische Strömungen Aufschwung?

„Es ist unbegreiflich, dass es wieder so viele Linke und Rechte gibt”, sagte Goller. „Das müsste in den Schulen noch viel mehr thematisiert werden.”

Pläne kamen aufgrund der Corona-Pandemie ins Stocken

Verpflichtende Gedenkstätten-Besuche für Schüler waren in Baden-Württemberg zuletzt vor zwei Jahren ein großes Thema. Da hatte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) diese befürwortet und erklärt: „Ich kann Gegenwart und Zukunft nur gestalten, wenn ich einen Bezug zu meiner Herkunft habe.” Demnach sollte der Besuch von Gedenkstätten für Opfer nationalsozialistischer Verbrechen verpflichtender Bestandteil des Unterrichts werden.

Seitdem gab es Planungen im Hintergrund, wie aus dem Kultusministerium auf Anfrage nun zu hören ist. Vertreter der Landeszentrale für politische Bildung, der Gedenkstätten, des Kompetenzzentrums Landeskunde und aus Archiven haben demnach an einem Konzept gearbeitet.

„Schwerpunkte der Konzeption liegen darauf, Gedenkstättenbesuche noch stärker mit Themen der Demokratiebildung im Unterricht zu verbinden”, teilt ein Sprecher des Ministeriums mit. „Ferner wollen wir die regionalen Gedenkorte stärker einbeziehen, als es bislang der Fall ist.”

Doch aufgrund der Corona-Pandemie „mussten zuletzt andere Aufgaben leider vorrangig sein”, wie der Sprecher erklärt.

Viele Schulen besuchen bereits Gedenkstätten

In der neuen Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Schulen ist der Besuch von Gedenkstätten berücksichtigt. Darin ist festgehalten: „Während der Schulzeit soll mindestens einmal an dem Besuch eines solchen Ortes teilgenommen werden.”

Ohnehin haben laut einer Umfrage des Ministeriums in den vergangenen beiden Schuljahren Dreiviertel der öffentlichen Schulen, ausgenommen Grundschulen, regelmäßig außerschulische Lernorte besucht - in 72 Prozent der Fälle hatten diese einen direkten Bezug zur Zeit des Nationalsozialismus.

Aus diesem Grund hält der Rastatter Schulamtsdirektor Franz Veith eine Pflicht nicht für nötig. „Viele unserer Schulen fahren zur Gedenkstätte nach Natzweiler-Struthof im Elsass”, sagt Veith. „Für die Klassen acht und neun ist das selbstverständlich. Das machen sehr viele Schulen aus freiem Antrieb.”

Eine Verpflichtung sei sinnvoll, wenn das Thema an den Schulen einschlafe. „Aber den Eindruck habe ich nicht.”

Förderungen wurden stark erhöht

Das Thema soll verstärkt werden, auch finanziell. Für 2020 und 2021 werden die Besuche von Gedenkstätten mit 415.000 Euro gefördert, laut Ministerium waren es zuvor nur 75.000 Euro gewesen.

Man wolle „die Grundlagen für mehr Verbindlichkeit schaffen”, erklärt Ministerin Eisenmann. „Wichtig ist dabei, dass diese Besuchspflicht sinnvoll pädagogisch eingebettet ist und Besuche entsprechend vor- sowie nachbereitet werden.”

nach oben Zurück zum Seitenanfang