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Wenige Corona-Verstöße

Polizei zieht erfreuliche Bilanz nach Bundes-Notbremse

In Baden-Württemberg hat es nach der Bundes-Notbremse nur wenige Ausschreitungen gegeben. Nach CDU-Landesvorsitzender, Thomas Strobl, zeige die Bilanz in die richtige Richtung.

Thomas Strobl, Landesvorsitzender der CDU Baden-Württemberg, spricht bei einem Pressestatement.
Thomas Strobl, Landesvorsitzender der CDU Baden-Württemberg, zeigt sich zufrieden mit der Umsetzung der Notbremse: In Baden-Württemberg hielten sich die Ausschreitungen demnach in Grenzen. Foto: Christoph Schmidt/dpa/Archivbild

Die Polizei hat nach Einführung der Bundes-Notbremse in Baden-Württemberg eine positive Bilanz gezogen. „Die Bilanz zeigt in die richtige Richtung - nur noch wenige stellen ihre persönlichen Freiheiten über den Schutz der Allgemeinheit“, erklärte Innenminister Thomas Strobl der Deutschen Presse-Agentur am Montag.

Die Bilanz zeigt in die richtige Richtung - nur noch wenige stellen ihre persönlichen Freiheiten über den Schutz der Allgemeinheit.
Thomas Strobl (CDU), Innenminister Baden-Württemberg

Die Beamten hatten zwischen Freitag und Sonntag landesweit rund 5.800 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt, wie das Innenministerium in Baden-Württemberg am Montag mitteilte.

In etwa 1.800 Fällen hätten Menschen keine Maske getragen, in 1.500 Fällen hätten sich Menschen versammelt. Die Beamten mussten nach eigenen Angaben beispielsweise in Teningen, Waiblingen und Schwäbisch Gmünd einschreiten. Dort hätten sich teils bis zu 80 Personen mit Campingtischen und Klappstühlen zu einem Picknick zusammengefunden.

In Waiblingen sei zudem gegen die polizeilichen Maßnahmen protestiert worden. Die Beamten begleiteten demnach 40 Demonstrationen mit rund 2.800 Teilnehmern. Dabei hätten sie immer wieder Verstöße gegen die Corona-Regeln festgestellt.

Baden-Württembergs Umsetzung der Notbremse

Baden-Württemberg hat mit einer neuen Corona-Verordnung die Notbremsen-Regelung des Bundes umgesetzt. Sobald die Sieben-Tage-Inzidenz in Kreisen drei Tage in Folge über 100 liegt, gelten nun erst von 22 Uhr (statt bisher 21 ) bis 5 Uhr Ausgangsbeschränkungen.

Bei einer Inzidenz bis zu 150 bleiben Click&Meet-Angebote im ansonsten geschlossenen Einzelhandel möglich. Voraussetzungen sind ein negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und die Erhebung der Kontaktdaten des Kunden.

Die Notbremse legt bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen fest.

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