Es dringt nichts aus dem Sitzungssaal 1 am Landgericht Heidelberg nach draußen. Und das ist auch gewollt so: In dem Saal wird ein Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.
Es handelt sich um den Mordfall Eschelbach. Ein 14-Jähriger soll in dem Dorf im Rhein-Neckar-Kreis einen 13-Jährigen erstochen haben. Nach dem Prozessauftakt Ende Oktober findet an diesem Mittwoch der zweite Prozesstag statt.
Angesetzt sind danach noch acht Termine bis zum 6. Dezember. Der Verlauf der Verhandlungen ist gemeinhin schwer absehbar –aber es ist möglich, dass an diesem Tag ein Urteil fällt. „Der Prozess läuft bislang wie geplant“, sagt eine Gerichtssprecherin.
Der angeklagte Jugendliche hat demnach zum Prozessauftakt ausgesagt. Ob er lediglich auf seine Person oder auch auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe einging, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord an dem 13-jährigen Jungen vor.
Mordfall Eschelbach: Angeklagter hatte schon mal auf jemanden eingestochen
Es geht um einen Nachmittag Ende Februar. Polizisten treffen nahe eines Waldstücks bei Eschelbach auf den am Boden liegenden 13-Jährigen, daneben stehend der 14-Jährige mit einem Messer und blutverschmierten Händen. Auch ein zwölfjähriges Mädchen treffen die Einsatzkräfte an.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 14-Jährige mehrmals von hinten zustach. Er sei einem „detaillierten Tatplan gefolgt“, hielten die Ermittler fest. Von Anfang an waren sie dem Motiv der Eifersucht nachgegangen. So soll das Mädchen mal eine Beziehung zum 13-Jährigen, mal zum 14-Jährigen gepflegt haben. Die Ermittler werteten unter anderem Chats aus.
Der Fall sorgt bundesweit für Aufsehen. Auch das Jugendamt geriet in den Fokus, weil es sich beim nun Angeklagten nicht um einen Unbekannten handelt. Monate vor seiner Festnahme in Eschelbach hatte er auf einen Mitschüler eingestochen. Das Opfer überlebte schwer verletzt.
Der Angeklagte war damals noch 13 Jahre alt, strafunmündig. Das Jugendamt entschied, dass er nach einer dreiwöchigen stationären Therapie ambulante Hilfe bekommen sollte. Ein Fehlverhalten des Jugendamtes könne man nicht erkennen, erklärte die Staatsanwaltschaft zu dem Zeitpunkt auf BNN-Anfrage.
Urteilsverkündigung am Landgericht Heidelberg ist nicht-öffentlich
Nach dem Vorfall Ende Februar kam der 14-Jährige bis zum Prozessauftakt in Untersuchungshaft. Zunächst soll er die Tat von sich gewiesen und sich dann gar nicht mehr äußert haben. Ein Gutachter stellte fest, dass der Angeklagte „bereits strafrechtlich verantwortlich“ ist. Das Strafmaß liegt bei Jugendlichen in solchen Fällen bei bis zu zehn Jahren.
Im weiteren Prozessverlauf kommen noch Gutachter und Zeugen zu Wort. Wann das der Fall ist und ob der 6. Dezember dann das Ende des Prozess darstellen wird, bleibt offen. Auch einzelne Inhalte des Prozesses werden nicht bekannt gegeben. „Der Prozess bleibt einschließlich der Urteilsverkündung nicht-öffentlich“, betont eine Gerichtssprecherin.