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Meinung

von Martin Ferber

Gebührenfinanzierung der Rundfunkanstalten

Der Reformbedarf beim Rundfunkbeitrag ist offensichtlich

Sachsen-Anhalt durfte die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent pro Monat nicht blockieren, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damit habe das Land die Rundfunkfreiheit verletzt, so die Richter. Strahlende Sieger sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten dennoch nicht.

Auf einem Tisch liegt ein Anschreiben und Überweisungsträger für die Rundfunkgebühren, sowie der Betrag von 18 Euro und 36 Cent. (zu dpa "Corona-Folgen für Rundfunkbeitrag noch unklar") +++ dpa-Bildfunk +++
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht ist die Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro pro Monat rechtens. Foto: Nicolas Armer/dpa

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