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Sachsen-Anhalt durfte die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent pro Monat nicht blockieren, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damit habe das Land die Rundfunkfreiheit verletzt, so die Richter. Strahlende Sieger sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten dennoch nicht.