Skip to main content

Fackelwurf auf Roma-Familien

Revision im Verfahren um den Fackelwurf auf Roma-Familien eingelegt

Im Verfahren gegen fünf Männer, die 2019 eine Fackel auf eine Wiese in Erbach geworfen haben, um die dortigen Roma-Familien zu vertreiben, wird Revision eingelegt. Das Gericht wertete die Tat als Nötigung in 45 Fällen, verhängte Bewährungen und einen KZ-Gedenkstätten-Besuch.

Ein Schild weist auf das Landgericht hin.
Ein Schild weist auf das Landgericht hin. Foto: Stefan Puchner/dpa/Archiv

Im Verfahren gegen fünf Männer nach einem Fackelwurf auf Roma-Familien in Erbach im Alb-Donau-Kreis hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Ulm mit. Vier der fünf Angeklagten waren zu Jugendstrafen zwischen zehn Monaten und einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zudem hatte das Gericht den Besuch einer KZ-Gedenkstätte angeordnet. Die Jugendstrafe eines fünften Angeklagten wurde für eine Bewährungszeit von eineinhalb Jahren ausgesetzt.

Das Gericht sah als erwiesen an, dass die zur Tatzeit zwischen 17 und 19 Jahre alten Deutschen im Mai 2019 aus rassistischen Gründen eine Fackel auf eine Wiese in Erbach geworfen haben, um die dort campenden Roma-Familien zu vertreiben. Dies wertete das Gericht als gemeinschaftliche Nötigung in 45 Fällen. Ein Wohnwagen, in dem eine schlafende Frau mit ihrem neun Monate alten Sohn lag, wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft nur knapp verfehlt. Die „Südwest Presse“ hatte zuerst über die Revision berichtet.

nach oben Zurück zum Seitenanfang