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Covid-19

Rheinland-Pfalz kritisiert Ende der Isolationspflicht in Baden-Württemberg

Corona-Infizierte in Baden-Württemberg und drei weiteren Bundeländern müssen sich künftig nicht mehr testen lassen. Der Gesundheitsminister des Nachbarlandes Rheinland-Pfalz betrachtet diese Entscheidung eher kritisch.

Clemens Hoch (SPD) spricht.
Clemens Hoch (SPD) betont, dass man an die Länder-Kollegen appelliert habe. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild

Das Ende der Corona-Quarantäne in Baden-Württemberg stößt im benachbarten Bundesland Rheinland-Pfalz auf wenig Begeisterung. Der dortige Gesundheitsminister Clemens Hoch kritisiert die Stuttgarter Verordnung, die an diesem Mittwoch in Kraft tritt.

Zwar könne auch Rheinland-Pfalz diesen Weg einschlagen. Aber: „Wir haben sehr eindringlich an unsere Länder-Kollegen appelliert, möglichst einheitlich vorzugehen und nicht einfach vorzupreschen“, sagte der SPD-Politiker dem Radiosender SWR Aktuell.

Prinzipiell entstehe durch diese politische Entscheidung aber auch kein echter Schaden. „Das ist im Grunde nicht schlimm“, sagte Hoch mit Blick auf Pendler, die etwa in Baden-Württemberg wohnen und in Rheinland-Pfalz arbeiten. „Kompliziert ist das nicht.“ In seinem Bundesland müsse man fünf Tage abwarten wie bisher, in Baden-Württemberg dagegen könnten die Menschen sich schon etwas freier bewegen.

Rheinland-Pfalz entscheidet Anfang Dezember

Rheinland-Pfalz will zum Ende der aktuellen Regelung Anfang Dezember über ein Ende der Isolationspflicht entscheiden. „In einer solchen Frage und grade in der Unsicherheit der Pandemie geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit“, sagte Horb. Unnötige Auflagen würden bei einer sich entspannenden Pandemie-Lage aber auch nicht aufrechterhalten. Deutliche Kritik an dem Vorgehen unter anderem in Baden-Württemberg hatte auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geäußert.

Nach der neuen baden-württembergischen Verordnung müssen mit Coronavirus infizierte Menschen nicht mehr in häusliche Isolation. Für sie gilt stattdessen eine fünftägige Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Die Landesregierung geht diesen Weg zusammen mit Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein.

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